BZÖ-Broschüre: Anklage beeinsprucht

Am Mittwoch endete die Frist für Einsprüche gegen die Anklageschrift in der sogenannten BZÖ-Wahlkampfbroschüren-Affäre. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, weil Verteidiger von diesem Einspruchsrecht Gebrauch machten.

Nun muss das Oberlandesgericht Graz laut APA entscheiden, ob es die Anklagen zulässt. Dem Bundesrat und Kärntner Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler, Ex-Landesparteichef Uwe Scheuch, Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig (alle FPÖ), dem ehemaligen BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner sowie zwei Geschäftsführern einer Kärntner Landesgesellschaft wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft Untreue vorgeworfen. Dabei geht es um eine um eine Werbebroschüre für den Wirtschaftsstandort Kärnten, die in leicht abgewandelter Form als Wahlkampfbroschüre des BZÖ im Landtagswahlkampf 2009 verbreitet wurde. Dörfler ist zudem mit einer Anklage wegen Vorteilsnahme konfrontiert.

Broschüre aus öffentlichen Mitteln bezahlt

Ferdinand Lanker, Verteidiger von Petzner, bestätigte auf APA-Anfrage, dass er die Anklage beeinspruchte: „Mein Mandant hatte mit der Finanzierung überhaupt nichts zu tun“, erklärte er. Auch Manfred Ainedter, der Dörfler, Dobernig und Scheuch vertritt, brachte Einsprüche ein, ebenso Richard Soyer, er verteidigt einen der beiden Geschäftsführer. Alle Beschuldigten wiesen die Vorwürfe gegen sie bisher kategorisch zurück.

Die Broschüre wurde - obwohl sie frappant an die Werbelinie des BZÖ erinnerte - aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Geht es nach der Anklage der Korruptionsstaatsanwaltschaft, entstand dem Land Kärnten dadurch ein Schaden von etwa 219.000 Euro.

Geschäftsführern droht bei Anklage Suspendierung

Ob die beiden Geschäftsführer der Landesgesellschaft - ihr Name darf laut Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht genannt werden - von ihren Posten abgezogen werden, wird sich am Donnerstag bei einer Tagung entscheiden. Aller Voraussicht nach wird es den Beschluss geben, die beiden bei rechtskräftiger Anklage als Geschäftsführer zu suspendieren. Immerhin haben sie, so heißt es, ohne gültigen Aufsichtsratsbeschluss Geld für die Broschüre freigegeben. Die Geschäftsführer anderer Landesgesellschaften, die die Broschüre ebenfalls mitfinanziert haben, haben sich das durch Beschlüsse im jeweiligen Aufsichtsrat absichern lassen.

Vorwurf gegen Dörfler bei Loibltunnel

Bei der Vorteilsnahme geht es um die Sanierung des Loibltunnels - mehr dazu in Dörfler-Anwalt rechnet mit Freispruch (kaernten.ORF.at; 5.11.2013). Dörfler soll im Jahr 2004 als Verkehrslandesrat im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe einen Vorteil in der Höhe von zumindest 12.000 Euro gefordert haben. Konkret soll er das Geld gegenüber einem Mitarbeiter des Bestbieters gefordert und erklärt haben, er erwarte sich bei wesentlichen Bauaufträgen einen Sponsorbeitrag in der Höhe von ein bis drei Prozent für die Verkehrssicherheit.

Link: