Kirchers Geständnis - was kommt jetzt?

War das Geständnis von Ex-Hypo-Vorstand Josef Kircher ein Dammbruch im Hypo-Prozess? Werden weitere Angeklagte seinem Schritt folgen? Und was bedeutet diese Wende für die Angeklagten und den Prozess? Eine Analyse von Romy Sigott-Klippstätter.

Unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ haben die Anwälte zu Prozessbeginn versucht, ihre Mandanten als nicht schuldig darzustellen. Vor allem Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender, die Verteidiger von Wolfgang Kulterer, versuchten alles, um Richter und Schöffen für befangen zu erklären. Das Gutachten des Sachverständigen, auf das sich die Anklage stützt, bezeichnete Böhmdörfer als einzige Katastrophe. Seinen Antrag auf Abberufung des Sachverständigen, den auch die Anwälte von Siegfried Grigg, Tilo Berlin und der Flick-Privatstiftung unterstützten, lehnte das Gericht ab.

Zurückhaltung bei Kircher-Anwalt Soyer

Zurückhaltender als alle anderen Verteidiger zeigte sich diesbezüglich schon am Montag Kirchers Anwalt Richard Soyer. Daher kam Kirchers Geständnis für Prozessbeobachter nicht wirklich überraschend. Sein Anwalt schloss sich der Forderung nach Abberufung des Gutachters nicht an. Seinen Mandaten bezeichnete Soyer als „geraden Michl“, der zwar die Verträge und Nebenabsprachen beim Vorzugsaktiendeal 2006 unterschrieben habe. Als Nichtakademiker und einfaches Mitglied des Vorstandes habe Kircher aber auf die Expertise der Fachleute im Unternehmen und seine Vorstandskollegen vertraut. Im Nachhinein betrachtet hat er damit für seinen Mandanten schon den Weg für ein Geständnis aufbereitet.

Auffallende Parallelen zum Birnbacher-Prozess

Für den aufmerksamen Beobachter gab es hier auffallende Parallelen zum Fall Birnbacher. Auch dort war der Verteidiger Soyer und auch dort gab es nach anfänglichem Leugnen ein umfassendes Geständnis mit folgender Strafminderung.

Angesichts der drückenden Beweislast durch das Kircher-Geständnis werden sich vor allem Kulterer, aber auch Grigg und Berlin mit ihren Anwälten jetzt ganz genau überlegen müssen, wie sie im Verfahren weiter agieren. Weiterhin auf nicht schuldig zu plädieren wird nach diesem Tag mit Sicherheit nicht zielführend sein. Immerhin weiß man spätestens seit dem Birnbacher-Prozess, wie schnell sich das Blatt wenden kann, wenn einer nicht mehr mitspielt.

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