Glücksspiel: Wackelt Lizenzvergabe?

Die Lizenzverträge des Landes mit zwei Betreibern von Automatencasinos sind vielleicht doch nicht so wasserdicht, wie zunächst vermutet. Die Verwaltungsrichter sind nach einer Verhandlung am Mittwoch jetzt am Zug, eine Entscheidung soll noch heuer fallen.

Vier Tage vor der Landtagswahl wurden die auf 15 Jahre geltenden Lizenzen vom damaligen freiheitlichen Landesrat Kurt Scheuch an die Novomatic-Tochter Admiral und die Firma Amatic vergeben. Dies wollten die Mitbewerber nicht hinnehmen und haben den Unabhängigen Verwaltungssenat angerufen. Noch am Dienstag hatte FPÖ-Landesrat Christian Ragger gesagt, die Vergabe sei nicht mehr rückgängig zu machen, das Land könne nicht aus den Verträgen aussteigen - mehr dazu in Ab 2015: Spielersperren für Automatencasinos.

Entscheidung soll heuer fallen

Am Mittwoch gab es in dieser Causa eine öffentliche Verhandlung des Unabhängigen Verwaltungssenates. Die Stärkeverhältnisse im Verhandlungssaal waren ziemlich ungleich: Zwei Rechtsanwälten für die Glücksspielfirma Merkur Entertainment saßen gleich sechs Vertreter der anderen Parteien gegenüber, also von Admiral, Amatic und vom Land.

Nach einer halben Stunde war die mündliche Verhandlung schon wieder zu Ende. Die drei UVS-Richter stellen rasch klar: Nach ihrem Dafürhalten gehe es um eine reine Rechtsfrage, ihre Entscheidung werde schriftlich zugestellt, voraussichtlich noch in diesem Jahr.

Bieter fühlte sich ausgeschlossen

Die einem deutschen Unternehmer gehörende Firma Merkur berief vor dem UVS, weil sie aus dem Lizenzvergabeverfahren für Spielautomaten in Kärnten ausgeschlossen wurde. Anders als vom Land behauptet, hätte sie sehr wohl alle Voraussetzungen erfüllt; auch die Sicherstellung, dass sämtliche Abgaben und Gewinne für die Spieler bezahlt werden könnten. Genau da gehen die Rechtsmeinungen auseinander.

Lizenzvergabeverfahren könnte wiederholt werden

Spannend bleibt, wie der Unabhängige Verwaltungssenat über die Berufung entscheidet. Denn aus Sicht der Rechtsanwälte von Merkur ist die Lizenzvergabe an Admiral und Novomatic einstweilen noch nicht rechtskräftig. Das heißt: Gibt der UVS der Berufung recht, dann könnte sich Merkur nach Ansicht seiner Anwälte über Gerichte wieder ins Spiel bringen. Und das heißt wiederum, das Lizenzvergabeverfahren müsste unter Umständen wiederholt werden.

Nach jetzigem Stand dürfen die Novomatic-Tochter Admiral und der Glücksspielanbieter Amatic ab 2015 insgesamt 465 Spielautomaten aufstellen, und zwar an 34 Standorten in Kärnten.

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