Anklage gegen Ex-FPK-Regierung

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat beim Landesgericht Klagenfurt Anklage gegen vier Kärntner Ex-FPK-Regierungsmitglieder wegen Untreue eingebracht. Es geht um eine Wahlbroschüre auf Landeskosten. Gegen Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler gibt es auch eine Anklage wegen Vorteilsnahme.

Die Anklage richtet sich gegen Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig (vormals FPK, jetzt FPÖ) und den Ex-BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner. Es geht um den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit einer BZÖ-Wahlbroschüre. Wegen dem Vorwurf der Untreue wurde Anklage eingebracht, bestätigte am Dienstag die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Zusätzlich werden auch zwei Geschäftsführer einer Kärntner Landesgesellschaft angeklagt. Petzner war für die Gestaltung der Broschüre und des Videos verantwortlich.

Imagebroschüre 2009

ORF

Aus Landeswerbung wurde Wahlbroschüre

Es geht um eine Werbebroschüre für den Wirtschaftsstandort Kärnten, die in leicht abgewandelter Form als Wahlkampfbroschüre des BZÖ im Landtagswahlkampf 2009 verbreitet wurde. Dem Land sei so ein Schaden von rund 219.000 Euro entstanden, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Öffentliche Mittel seien für eine rein parteipolitische Werbung verwendet worden, so der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Erich Mayer. Bezahlt wurden Broschüre und die Verteilung an alle Kärntner Haushalte mit öffentlichen Geldern aus verschiedenen Abteilungen der Landesregierung und einer Kärntner Landesgesellschaft.

Wahlkampfbroschüre BZÖ

APA/Ferdinand Hafner

Dörflers Immunität muss aufgehoben werden

Schon seit mehr als zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft in dieser Causa, seit Monaten liegt der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft im Justizministerium. Über die Anklage wird nun ein unabhängiges Schöffengericht entscheiden, der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Vor einem Verfahren muss allerdings erst über die Immunität des nunmehrigen FPÖ-Bundesrates Dörfler entschieden werden. Noch am Montag hatte Dörflers Anwalt die Anklage dementiert, es seien lediglich weitere Erhebungen angeordnet worden - mehr dazu in - Untreue: Weitere Erhebungen gegen Dörfler.

Laut FPÖ-Landesparteiobmann Christian Ragger muss Dörfler vorerst keine Konsequenzen ziehen. Ragger sagte am Dienstag, der Ehrenkodex der FPÖ besage, dass erst nach einer erstinstanzlichen Verurteilung ein Mandat zurückgelegt werden müsse. Ein Parteiausschluss werde erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung in Erwägung gezogen, so Ragger am Rande einer Pressekonferenz.

Loibltunnel: Zweite Anklage gegen Dörfler

Zusätzlich wird Dörfler das Vergehen der Vorteilsannahme vorgeworfen. Er soll im Jahr 2004 im Zusammenhang mit der Vergabe eines Auftrags für die Sanierung des Loibltunnels als für den Straßenbau und Verkehr zuständiger Landesrat einen Vorteil in der Höhe von zumindest 12.000 Euro gefordert haben, so die Staatsanwaltschaft. Er habe einem Mitarbeiter des Bestbieters gesagt, er erwarte sich bei wesentlichen Bauaufträgen einen „Sponsorbeitrag“ von ein bis drei Prozent für die „Verkehrssicherheit“.

Der Vorwurf wurde im August des Vorjahres durch eine Anzeige der SPÖ bekannt. Ein Firmenmitarbeiter hatte sich damals über die Forderung bei einem Landesbeamten beschwert, dieser legte eine Aktennotiz an. Laut Erich Mayer weigerte sich die Firma damals zu zahlen. Der Tatbestand der Vorteilsannahme sei aber schon erfüllt, wenn ein Vorteil gefordert wird, so Mayer. Dörfler drohen hier bis zu drei Jahre Haft.

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