Landtagswahl wird nicht aufgehoben

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag bestätigt, dass ein Stimmzettel der Landtagswahl im März 2013 wegen einer „Karikatur“ ungültig ist. Das BZÖ hatte die Stimme für sich beansprucht, sie galt aber eigentlich der Piratenpartei, gab der VfGH bekannt.

Bei dem Streit ging es um eine einzige Stimme auf einen Stimmzettel, der von der Landeswahlbehörde nach der Landtagswahl am 3. März für ungültig erklärt wurde. Der Wähler soll laut BZÖ auf dem Stimmzettel in die Zeile des Team Stronach eine pornografische Karikatur gemalt haben. Das BZÖ reklamierte die Stimme für sich, weil das Kreuzerl angeblich beim BZÖ gemacht wurde. Im Einspruch des BZÖ hieß es, die Karikatur sollte das Team Stronach verhöhnen.

Diese eine Stimme hätte die Machtverhältnisse im Landtag stark verändern können: Die Orangen erreichten bei der Landtagswahl 20.745 Reststimmen, die Grünen eine Reststimme mehr, wodurch ein Reststimmenmandat von Orange zu Grün wanderte. Damit haben die Grünen fünf Sitze im Landtag, gemeinsam mit SPÖ und ÖVP haben die drei Parteien die verfassungsgebende Mehrheit. Wäre die Stimme dem BZÖ zugesprochen worden, hätte es zwischen BZÖ und Grünen Reststimmengleichheit mit 20.746 Stimmen gegeben. Dann hätte das Los entschieden, wer das Mandat bekommt.

Stimme galt der Piratenpartei

Am Dienstag gab der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, die mit Spannung erwartete Entscheidung des Höchstgerichtes in der Causa bekannt: Der Stimmzettel bleibt ungültig. Nur wenige haben den umstrittenen Stimmzettel zuvor gesehen, der Verfassungsgerichtshof räumte am Dienstag nun mit einem offensichtlichen Missverständnis auf. Geprüft wurden alle als ungültig gewerteten Stimmzettel, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhard Holzinger. Fazit: Ein Stimmzettel, wie vom BZÖ beschrieben, existiere gar nicht.

Tatsächlich gebe es einen als ungültig gewerteten Stimmzettel, auf dem die „Piraten Partei“ im dafür vorgesehenen Kreis angekreuzt wurde, so der Verfassungsgerichtshof. Der Stimmzettel wäre also gültig für die Piraten - die aber die Wahl nicht angefochten haben. Die pornografische Karikatur sei im Feld des BZÖ gezeichnet worden. Die behauptete Rechtswidrigkeit, dass eine Stimme für das BZÖ fälschlicherweise für ungültig erklärt wurde, liege also nicht vor.

Zwei weitere Beschwerden abgewiesen

Die Orangen hatten noch zwei weitere Punkte angeführt, in denen der VfGH ebenfalls keinen Aufhebungsgrund sah. So beklagten sie, dass in einer Wahlbehörde ihre Vertrauensperson keinen Zutritt hatte. Eine solche hatten sie aber nicht nominiert, nur einen Wahlzeugen, der dieses Recht nicht hat. Und auch dass zwei Wahlkartenwählern die Stimmabgabe verweigert worden sei, traf laut VfGH nicht zu. Denn sie wollten partout in einem Wahllokal wählen, das nicht für die Abgabe von Wahlkarten vorgesehen war.

BZÖ: Informant war FPÖ-Wahlhelfer

Man nehme das Urteil des Verfassungsrechtshofes „selbstverständlich zur Kenntnis“, reagierte die Kärntner BZÖ-Führung, Johanna Trodt-Limpl und Willi Korak. Blamable sei das Urteil hingegen für jenen Wahlbeisitzer der FPÖ, der dem BZÖ die Informationen für die vermeintlich gültige Stimme gegeben habe. Man empfehle der FPÖ deswegen, bei der Auswahl der Wahlzeugen vorsichtiger zu sein.

Grüne: Demokratiepaket bleibt auf Schiene

Freude über das Urteil gab es am Dienstag naturgemäß bei den Grünen. Die Grünen bleiben mit fünf Mandaten im Landtag vertreten, die Zweidrittelmehrheit der Koalition bleibe erhalten, so Landessprecher Frank Frey. Wichtige Projekte der Koalition, wie das Demokratiepaket und die Abschaffung der Proporzregierung, blieben damit auf Schiene.

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