OGH: Zwei Jahre Haft für Kulterer

Am Dienstag hat der Oberste Gerichtshof (OGH) über die Berufung der Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Gert Xander in der Causa der Fluglinie Styrian Spirit entschieden. Die Haftstrafen wurden bestätigt, aber leicht herabgesetzt, Kulterer erhält zwei Jahre Haft. Er will das Urteil weiter bekämpfen.

Kulterer war im Februar in Klagenfurt wegen Untreue zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, sein ehemaliger Hypo-Vorstandskollege Gert Xander zu zwei Jahren. Die beiden hatten im Jahr 2005 der maroden Fluglinie Styrian Spirit einen unbesicherten Kredit in Höhe von zwei Millionen Euro gewährt. Damit hätten sie die Bank wissentlich geschädigt, begründete Richter Christian Liebhauser-Karl das Klagenfurter Urteil.

Kulterer und Xander beriefen. Am Dienstag bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) das Klagenfurter Urteil, wenn auch abgemildert. Vom OGH bekam Kulterer nun zwei Jahre unbedingt aufgebrummt, Xander 21 Monate unbedingt. Richter Franz Zehetner begründete das leicht gesenkte Urteil für Kulterer damit, dass dieser unter anderem bereits 3,5 Jahre wegen der Hypo-Vorzugsaktiencausa von 2004 absitzen wird müssen. Kulterer will hier einen Haftaufschub bis Ende Jänner erwirken, ein Gutachten nach einer Untersuchung dieser Tage werde noch in der laufenden Woche erstellt, sagte Kulterer zur APA. Insgesamt haben sich die Haftstrafen Kulterers nach derzeitigem Stand auf 5,5 Jahre erhöht.

Kulterer kämpft weiter gegen Urteil

Kulterer gab sich nach dem Urteil zerknirscht, aber kämpferisch: Er wolle vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, er verstehe die Ausführungen des Gerichts nicht. „Jeder Banker hätte den Kredit an die Styrian zum damaligen Zeitpunkt gegeben. Es war ein Unternehmen des Landes Kärnten“, erklärte Kulterer. Er kritisierte weiter, dass im Hypo-Komplex offenbar derzeit nur Dinge vor 2006, „von vor der Zeit der Bayern“, aufgearbeitet würden. „Aber auch das wird noch Thema werden, genauso wie die Notverstaatlichung“, sagte Kulterer. Insgesamt sei das Urteil eine weitere negative Überraschung für ihn.

Vor dem Urteil sagte Kulterer, es sei auch um die Sicherung des Flughafens Klagenfurt gegangen - „über dessen Schließung heute diskutiert wird“. Vor allem aber „frage ich mich, wie in Zukunft Kredite vergeben werden sollen“. Wenn jener an die Styrian Spirit ein Untreuefall sei, dann könnten künftig 70 Prozent der Kredite, die derzeit vergeben werden, nicht mehr fließen, so Kulterer. Er empfehle dann jedem Kreditsachverständigen, Vorstand und Aufsichtsrat, seine Aufgaben zurückzulegen, um sich nicht strafbar zu machen.

Anwalt: Keine wissentliche Schädigung

Kulterer-Anwalt Ferdinand Lanker meinte, das Urteil des Erstgerichts sei aufzuheben. Die Kreditvergabe sei geprüft und der Kredit daher zu vergeben gewesen. Der „Untreuebegriff“ sei im Styrian-Spirit-Fall sehr weit ausgelegt worden. Weder Kulterer noch Xander hätten einen Konkurs je für möglich gehalten, Kulterer habe nie einen Schädigungsvorsatz gehabt, und vor allem habe es die Zusage zu einer Haftungserklärung seitens des Landes Kärnten durch den damaligen Landeshauptmann Jörg Haider gegeben. Die Angeklagten hätten die Hypo sicher nicht wissentlich geschädigt.

Noch keine Entscheidung in Causa Birnbacher

Wann sich das Höchstgericht mit den Urteilen gegen Dietrich Birnbacher und Josef Martinz beschäftigen wird, ist noch nicht bekannt. Beide sind wegen des Millionenhonorars beim Hypo-Verkauf zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden und haben ebenfalls Berufung eingelegt.

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