Kulterer wieder wegen Untreue vor Gericht

Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer hätte diese Woche seine Haftstrafe antreten müssen. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihm ein Haftaufschub gewährt. Ab 18. November steht er wieder wegen Untreue im Zusammenhang mit Hypo-Vorzusgaktien vor Gericht.

Kulterer wurde - wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Hypo-Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2004 - rechtskräftig zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Wann er die Haft antreten wird, stand am Dienstag noch nicht fest. Ihm wurde ein Haftaufschub gewährt, weil er sich einer Schulteroperation unterziehen musste - mehr dazu in Kulterer sucht um Haftaufschub an.

Prominente Anleger investierten in Vorzugsaktien

Bei dem neuen Prozess geht es um den Vorzugsaktiendeal der Hypo aus dem Jahr 2006. Damals wurden Vorzugsaktien im Wert von 100 Millionen Euro aufgelegt, um die Expansion der Bank auf dem Balkan zu finanzieren und der Hypo-Leasing das dafür nötige Eigenkapital zuzuführen. Zeichner der Anteilsscheine waren teils prominente Anleger, darunter auch die Flick-Privatstiftung, in der der damalige Hypo-Chef Wolfgang Kulterer als Vorstand tätig war und die Gruppe um den späteren Hypo-Vorstand Tilo Berlin.

Laut Anklage soll ihnen die Bank Rückkaufsgarantien, sogeannte „Put-Optionen“, eingeräumt haben. Das ist einen Vereinbarung darüber, dass die Bank die Vorzugsaktien nach einer gewissen Zeit wieder zurückkauft. Durch diese Rückkaufgarantien sollen die Manager die Hypo um mehrere Millionen Euro geschädigt haben, sagt die Staatsanwaltschaft. Sie wirft Kulterer, seinem Nachfolger Siegfried Grigg, Ex-Hypo-Leasing-Vorstand Josef Kircher, Tilo Berlin und der Flick-Privatstiftung Untreue vor.

Die Flick-Stiftung soll den Gewinn aus dem Aktiendeal - mehrere hunderttausend Euro - auf ein eigenes Konto gelegt haben, für den Fall, dass der Betrag an die Hypo zurückgezahlt werden muss.

Weiterer Vorwurf: Bilanzfälschung

Kulterer, Grigg und Kircher müssen sich in diesem Verfahren aber nicht nur wegen Untreue sondern auch wegen Bilanzfälschung verantworten. Denn aufgrund der Rückkaufgarantie hätten die Einnahmen aus diesem Aktienverkauf in der Bilanz der Hypo-Leasing nicht als Eigenkapitel ausgewiesen werden dürfen, sagt die Staatsanwaltschaft. Eigenkapital müsse einer Bank nämlich - laut Gesetz - unbegrenzt lang zur Verfügung stehen.

Urteil spätestens Ende Jänner erwartet

Der Prozess gegen Kulterer und die vier anderen Angeklagten beginnt am 18. November. Ein Urteil soll es Mitte, spätestens Ende Jänner geben. Vorerst sind 15 Verhandlungstermine vorgesehen. Den Vorsitz in dem Schöffenprozess führt Richter Christian Liebhauser-Karl, der Kulturer bereits zweimal verurteilt hat. Einmal rechtskräftig - ebenfalls wegen Untreue im Zusammenhang mit Hypo Vorzugsaktien und einmal nicht rechtskräftig wegen der Kreditvergabe an die Pleite-Fluglinie Styrian Spirit. In dieser Causa entscheidet der Oberste Gerichtshof Ende des Monats über Kulterers Berufung. Kulterers Verteidiger im aktuellen Verfahren ist der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer.

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