Arbeitnehmerförderung kehrt zur AK zurück

Das Land Kärnten überträgt die Abwicklung der Arbeitnehmerförderung ab dem kommenden Jahr wieder an die Kärntner Arbeiterkammer. Auch der Geld für den Fahrtkostenzuschuss wird aufgestockt.

Nächstes Jahr stehen den Pendlern 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit bekommt jeder der etwa 24.600 Anspruchsberechtigten 142 Euro - um 30 Prozent mehr als bisher. Stärker fördern will man die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und auch gehbehinderte Personen sollen eine erhöhte Förderung bekommen.

Neu ist ab 2014 auch, dass die Arbeitnehmerförderung wieder über die Arbeiterkammer abgewickelt wird. Unter der Freiheitlichen Regierung hatte das Land mit der AK gekündigt. Das gaben Gaby Schaunig (SPÖ) und AK-Präsident Günther Goach am Donnerstag bekannt.

Neuer Vertrag für Konsumentenschutz

Im Jahr 2009 hatte die damalige Landesregierung unter dem freiheitlichen Landeshauptmann Gerhard Dörfler den Vertrag mit der AK gekündigt, nun wurde eine neue Vereinbarung geschlossen. Ebenfalls einen neuen Vertrag gibt es bezüglich des Konsumentenschutzes, der weiterhin von der AK durchgeführt wird. Hier hatte es einen Rechtsstreit zwischen AK und der Landesregierung gegeben. Dörfler war auf dem Standpunkt gestanden, dass auch die Unterstützung für den Konsumentenschutz gekündigt worden wäre und verweigerte die Zahlung. Die AK klagte und gewann den Prozess. Nun sind die Differenzen bereinigt - mehr dazu: AK gewinnt Prozess gegen Land.

Die Richtlinien sind derzeit in Ausarbeitung. Konkret wird die AK den Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler, Lehrlinge, Abendschüler, Lehrlinge auf der Fahrt zu Berufswettbewerben sowie den Mautkostenersatz abwickeln.

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