Freispruch für Graffiti-Sprayer

Am Dienstag ist am Bezirksgericht Klagenfurt ein Graffiti-Sprayer freigesprochen worden. Der 23-Jährige übermalte auf einer Stützmauer andere Graffitis. Die Richterin sah damit den Vorwurf der schweren Sachbeschädigung nicht bestätigt.

Am Lendkanal in Klagenfurt übersprühte der junge Mann im Jänner bereits bestehende Graffitis an einer Stützmauer der ÖBB. Diese erstattete darauf Anzeige gegen den jungen Mann. Wie die Kleine Zeitung (Mittwoch-Ausgabe) berichtete, kam der 23-Jährige einem Angebot der ÖBB zu einer außergerichtlichen Einigung und einer Putz-Rechnung in Höhe von 1.395 Euro nicht nach.

Graffiti Zug

ORF

Symbolbild: Die ÖBB beklagt immer mehr verbotene Graffitis.

Richterin: Keine schwere Sachbeschädigung

Deshalb musste er sich vor dem Bezirksgericht Klagenfurt wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten. Dort wurde er dann von der Anklage freigesprochen, weil zuvor schon andere Graffitis auf der Stützmauer aufgemalt waren und die Mauer noch immer ihre Funktion erfülle, so die Richterin. Sie sprach gleichzeitig eine Warnung aus, dass dies kein Freibrief für andere Sprayer sei. Das illegale Besprühen von Zügen, Mauern und Wänden wird üblicherweise hart bestraft.

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