Freispruch für hochrangigen Polizisten

Der Leiter der Gruppe Menschenhandel und Schleppereibekämpfung im Landeskriminalamt Kärnten musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Er soll eine illegal tätige Prostituierte nicht angezeigt haben. Der Mann wurde im Zweifel freigesprochen.

Einige Dinge blieben beim Prozess unklar: Warum der Polizist die Kontrolle bei der Prostituierten allein durchgeführt hatte und warum er keinen Aktenvermerk über die mögliche Informantin angelegt hatte, konnte der Angeklagte nicht erklären. Für eine Verurteilung durch den Schöffensenat reichte es nicht. Dieser sah es nicht als ausreichend erwiesen an, dass der Mann die Anzeige vorsätzlich zurückgehalten hatte. Für den Ermittler ist die Causa aber trotz des Freispruchs noch nicht ausgestanden. Nach dem abgeschlossenen Strafverfahren folgt noch ein Disziplinarverfahren, und da drohen dem Beamten dienstrechtliche Konsequenzen.

Amtsmissbrauch Prozess Polizist Rotlicht

ORF

Bei Razzia auf Polizisten gestoßen

Rotlichtfahnder des Klagenfurter Stadtpolizeikommandos brachten den Stein ins Rollen. In Klagenfurt wurden zehn Wohnungen ausgehoben, in denen illegale Prostitution betrieben worden sein soll. Im Zuge dieser Aktion erfuhren die Ermittler, dass auch ein hochrangiger Polizist zu den Kunden zählte. Der Leiter der Gruppe Schlepperei und Menschenhandel wurde nach Bekanntwerden des Falles im März des Vorjahres vom Dienst suspendiert. Vor Gericht beteuerte der 56-Jährige am Dienstag seine Unschuld.

Kontakt über Zeitungsinserat

Vor Gericht gab der Mann an, er habe eine Klagenfurterin nach einem Inserat in einer Tageszeitung telefonisch kontaktiert. Die Frau hatte dort regelmäßig ihre Dienste angeboten. Und weil sich die Wohnung der Frau so nahe an der Dienststelle befand, habe er ihr gleich einen Besuch abgestattet, so die Ausführungen des Angeklagten.

Allerdings nicht wie üblich im Beisein eines Kollegen, sondern alleine. Laut Prostitutionsgesetz hätte der Beamte die Frau auch anzeigen müssen. Der Angeklagte gab vor Gericht an, er habe die Frau nicht sofort angezeigt, weil sie ihm Informationen aus dem Rotlichtmilieu versprochen habe. Außerdem habe er ohnehin ein halbes Jahr Zeit gehabt, die Angelegenheit zur Anzeige zu bringen, sagte der Angeklagte. Und noch bevor er die Verwaltungsübertretung amtlich machen konnte, wäre er suspendiert worden.

Er habe mit der Anzeige deshalb zugewartet, weil er sich von der Prostituierten Detailinformationen über die Rotlichtszene erhofft habe. „Sie hatte sich als Informantin angeboten“, sagte der Angeklagte. Konkret habe er auf Details über die „Sadomaso-Szene“ gehofft. So hab es Gerüchte über ein „Party-Haus in Pörtschach“ geben, in dem an Wochenenden illegale Prostitution betrieben worden sein soll. „Es stand der Verdacht des Menschenhandels im Raum“, so der Polizist. Die Ermittlungen zu dem Pörtschacher Party-Haus waren allerdings bereits im Jahr 2009 eingestellt worden, erklärte Richter Dietmar Wassertheurer.

Belastende Zeugenaussage

Gegen Mittag war jene Prostituierte im Zeugenstand, die der Rotlichtermittler - wie sich herausstellte - mehrfach besucht hatte. Die Zeugin gab an, dass sie den 56-Jährigen von polizeilichen Kontrollen und als Kunde schon länger kenne. Er hätte ihr außerdem bei zumindest einer Kontrolle im Beisein anderer Polizisten zugeflüstert, sie brauche keine Angst zu haben, ihr passiere ohnehin nichts.

Am Nachmittag sagte noch ein Ermittler als Zeuge aus. Der Prozess endete mit einem Freispruch im Zweifel.

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