Höhere Abgaben auf Spielautomaten geplant

In Kärnten sollen per Gesetz Glücksspielautomaten mit einem Zuschlag zur Bundesautomaten- und Video-Lotterie-Terminal-Abgabe belastet werden. Ein entsprechendes Zuschlagsabgabengesetz befindet sich derzeit in Begutachtung.

Die Pläne wurden am Dienstag von Landeshauptmann Peter Kaiser und Finanzreferentin Gaby Schaunig (beide SPÖ) bekannt gegeben. Konkret sollen mit dem vom Kärntner Landtag zu beschließenden Gesetz 150 Prozent der Stammabgabe des Bundes eingehoben werden. Diese neue gesetzliche Regelung tritt mit 1.1.2015 in Kraft, weil das Gesetz über die Landes-Vergnügungssteuer mit 31.12.2014 ausläuft.

Verbot derzeit nicht möglich

Kaiser sagte, wenn alle Bewilligungen für die Berechnung herangezogen werden, könne der Abgabenertrag für Kärnten bei 465 Glücksspielautomaten rund 4,2 Millionen Euro betragen. Der Abgabenertrag soll im Verhältnis 70:30 zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt werden. Wenn schon ein Verbot des Kleinen Glücksspiels in Kärnten derzeit rechtlich nicht möglich sei, wäre es nur mehr als gerecht, dass Glücksspielautomaten bzw. ihre Betreiber einen entsprechend hohen Obolus leisten, sagte Kaiser.

Laut Schaunig sollen die zusätzlichen Mittel zweckgebunden dem Sozialbereich zukommen, u.a. für die Suchtbekämpfung. Der auf die Gemeinden entfallende Anteil werde für den Bereich der Jugendwohlfahrt verwendet. Damit reduziere sich die Beitragsverpflichtung der Gemeinden nach dem Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz, so Schaunig.

Links: