Mobile Plakate: Gemeinden am Zug

In fünf Wochen wird der Nationalrat gewählt. Werbung wird es aber - zumindest auf mobilen Plakatständern - wenig geben. Denn laut Gesetz muss jede Gemeinde per Verordnung bestimmen, wo die Ständer aufgestellt werden dürfen.

Die Plakatflut im Kärntner Landtagswahlkampf 2009 hatten viele als unerträglich empfunden. Damit sich das nicht wiederholt, beschlossen SPÖ, ÖVP und Grüne Ende 2012 eine Gesetzesänderung. Demnach ist das Aufstellen von mobilen Wahlplakaten, etwa entlang von Straßen, generell verboten. Es muss aber Ausnahmen geben und der Ball wird hier an die Gemeinden weitergespielt: Sie müssen Plätze bestimmen, an denen mobile Wahlplakate aufgestellt werden dürfen.

Bürokratischer Aufwand für Gemeinden

Dann muss eine entsprechende Verordnung erlassen, werden, so Landesjurist Albert Kreiner. Die Ausnahmen seien aus verfassungsrechtlicher Sicht notwendig, so Kreiner. Es gehe um die Erwerbsausübungsfreiheit und Meinungsfreiheit, so Kreiner.

Zwar machte der Kärntner Gemeindebund bereits vor Wochen in einem Schreiben die Gemeinden auf die rechtliche Situation und ihre Verpflichtung aufmerksam, allerdings gibt es in der Hälfte der Gemeinden noch keine entsprechende Verordnung. So etwa in Velden am Wörthersee. Das ist deshalb bemerkenswert, weil der Veldener Bürgermeister Präsident des Kärntner Gemeindebundes ist. Amtsleiter Helmut Kusternig erklärte das mit dem enormen bürokratischen Aufwand, der mit der Verordnung verbunden ist. Es gebe 30 Ortschaften in Velden, wo man auf das Ortsbild Rücksicht nehmen müsse.

Viele Gemeinden frei von Plakaten

Doch auch wenn es einmal eine Verordnung gibt, ist es für die Gemeinde damit nicht getan. Denn dann muss jede einzelne Werbetafel extra genehmigt werden. Von Seiten des Landes Kärnten heißt es, dass man sich noch anschaue, wie die Umsetzung des Gesetzes funktioniert und eventuell Änderungen vornimmt. Im laufenden Wahlkampf werden aber wohl einige Gemeinden völlig frei von mobilen Wahlkampftafeln sein.

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