Hypo: Keine Konsequenzen für Ex-Bayern-Vorstände

Die früheren BayernLB-Vorstände um Ex-Chef Werner Schmidt müssen zunächst keine strafrechtlichen Konsequenzen wegen des Kaufs der Hypo fürchten. Das Landgericht München ließ die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft nicht zu, teilte das Oberlandesgericht mit.

Die ehemaligen Vorstände der BayernLB müssen vorerst keine strafrechtlichen Folgen für den milliardenteuren Fehlkauf der Kärntner Hypo Alpe-Adria fürchten. Das Landgericht München I ließ entsprechende Punkte der Anklage aus dem Mai 2011 der Münchner Staatsanwaltschaft nicht zu - und sorgt damit für einen Paukenschlag in der Aufarbeitung des Landesbank-Debakels. Teile der Anklage ließ das Gericht aber zu, für die zumindest Teile des Vorstandes vor Gericht müssen.

Ausreichende Informationsbasis

Die Anklage hatten den Ex-Vorständen um den früheren Bank-Chef Werner Schmidt unter anderem vorgeworfen, bei dem Kauf Risiken missachtet und damit ihre Pflicht verletzt zu haben. Der Tatvorwurf lautete auf Untreue. Davon bleibt nach der Entscheidung der 6. Strafkammer aber nichts übrig.

Der Vorstand habe die Entscheidung damals auf „Grundlage einer ausreichenden Informationsbasis getroffen“, führte das Gericht am Mittwoch aus. Es seien „keine bewussten Pflichtverletzungen erkennbar“. Strafrechtlich sei der Kauf demnach nicht zu beanstanden.

Beschwerde der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Anklagepunkte ein, die damit noch nicht rechtskräftig ist. Die Behörde hatte im Mai 2011 die Anklage gegen den früheren Bank-Chef Werner Schmidt und sieben weitere Ex-Vorstände erhoben, es folgte eine ungewöhnlich lange Prüfung durch das Gericht.

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