Wahlkampf kostete mehr als erlaubt

SPÖ, ÖVP und Grüne haben die Wahlkampfkosten für die Landtagswahl per Gesetz auf 590.000 Euro begrenzt. Die Freiheitlichen gaben ja bereits zu, dass sie die Summe überschritten hatten, nun werfen sie SPÖ und ÖVP dasselbe vor.

Die Freiheitlichen sehen bei den Wahlkampfkosten, die über eine Werbeagentur abgewickelt wurden, eine „rechtlich zulässige Grauzone“. Sie wollen die Wahlkampfkostenbeschränkung vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen - mehr dazu in FPÖ: Wahlkampfkostenlimit wurde überschritten (kaernten.ORF.at; 18.7.2013). SPÖ und ÖVP werfen sie aber vor, das System zu umgehen. SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser räumte am Dienstag ein, dass neben den 590.000 Euro, die von der Partei ausgegeben wurden, auch vom SPÖ-Landtagsklub vor der Wahl Werbung bezahlt wurde.

„Klub darf Öffentlichkeitsarbeit machen“

In welcher Höhe, konnte oder wollte Seiser nicht sagen. Er sieht nichts Ungesetzliches daran: „Etikettenschwindel ist aus meiner Sicht zu weit gegriffen. Das Klubförderungsgesetz sieht es vor, dass der Klub Öffentlichkeitsarbeit machen darf. Das haben wir vor dem Wahlkampf gemacht, wir haben das im Wahlkampf gemacht und werden das jetzt wieder tun.“

Der Klubobmann der Freiheitlichen, Christian Leyroutz, ortete sehr wohl einen strafrechtlich relevanten Tatbestand: „Das ist kein Skandälchen, das ist ein veritabler Skandal. Wir reden über illegale Parteienfinanzierung, wir reden über den schweren Verdacht eines versuchten Betruges und Fördermissbrauch.“ Die FPÖ wirft auch der ÖVP vor, auf Kosten des Landtagsklubs und des Wirtschaftsbundes Wahlkampf betrieben zu haben. Das weist die ÖVP zurück, es gebe keine einzige entsprechende Rechnung.

Streichung der Förderung droht

Am Zug sind nun die Landesfinanzabteilung und der Rechnungshof. Sollten sie zu dem Schluss kommen, dass die Wahlkampfkostenbeschränkung nicht eingehalten wurde, soll laut Gesetz den Sündern die Parteienförderung für das kommende Jahr gestrichen werden. Für die FPÖ stehen 1,3 Millionen Euro auf dem Spiel, für die SPÖ 1,9 Millionen Euro. Für Leyroutz ist ohnehin klar, dass das Gesetz repariert werden müsse: „Da soll es keine Schlupflöcher geben.“

Ganz ausschließen will offenbar auch die SPÖ eine Reparatur der Wahlkampfkostenbeschränkung nicht mehr, sagte Seiser: „Man kann über alles reden, aber eine anlassbezogene Aktion, da bin ich dagegegen. Zuerst müssen wir abwarten, was der Verfassungsgerichtshof sagt und was die Finanzabteilung sagt. Dann wird es möglicherweise Adaptierungsbedarf geben.“

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