Erstmals Inventarlisten im Land Kärnten

Erstmals gibt es nun Richtlinien für Inventar des Landes und Konsumationsrechnungen. Laut Anweisung von Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) müssen beim Kauf von Inventar Listen geführt werden. Essensrechnungen und Werbemittel müssen mit Verwendungszweck versehen werden.

Was in jeder größeren Firma selbstverständlich ist, wird nun auch beim Land Kärnten eingeführt: Der Ankauf eines beweglichen Inventars muss in Zukunft von den Regierungsbüros bzw. von den jeweiligen Kompetenzzentren entweder einer Inventarisierung zugeführt oder in einem Verzeichnis laufend festgehalten werden. Schaunig will durch diese Verpflichtung nicht nur eine genauere Darstellung der Vermögenswerte des Landes Kärnten erreichen, sondern auch zu einem bewussteren Umgang mit den Finanzmitteln anregen.

Konsumationen nur mit Begründung

Für die Bezahlung von Rechnungen im Zusammenhang mit der Konsumation von Speisen und Getränken, die der Finanzbuchhaltung zur Anweisung vorgelegt werden, wird künftig ein Nachweis über den Zweck der Konsumation anzugeben sein. Auch Gebrauchsgüter und Gegenstände, die gekauft werden, müssen genau aufgezeichnet werden: Neben dem mengen- und wertmäßigen Anfangsbestand sind die Zugänge, die Abgänge mit einem Hinweis auf die Empfänger bzw. den Verwendungszweck sowie der Endbestand am Jahresende anzuführen. Die Richtlinie tritt sofort in Kraft.