Erstmals Inventarlisten im Land Kärnten
Was in jeder größeren Firma selbstverständlich ist, wird nun auch beim Land Kärnten eingeführt: Der Ankauf eines beweglichen Inventars muss in Zukunft von den Regierungsbüros bzw. von den jeweiligen Kompetenzzentren entweder einer Inventarisierung zugeführt oder in einem Verzeichnis laufend festgehalten werden. Schaunig will durch diese Verpflichtung nicht nur eine genauere Darstellung der Vermögenswerte des Landes Kärnten erreichen, sondern auch zu einem bewussteren Umgang mit den Finanzmitteln anregen.
Konsumationen nur mit Begründung
Für die Bezahlung von Rechnungen im Zusammenhang mit der Konsumation von Speisen und Getränken, die der Finanzbuchhaltung zur Anweisung vorgelegt werden, wird künftig ein Nachweis über den Zweck der Konsumation anzugeben sein. Auch Gebrauchsgüter und Gegenstände, die gekauft werden, müssen genau aufgezeichnet werden: Neben dem mengen- und wertmäßigen Anfangsbestand sind die Zugänge, die Abgänge mit einem Hinweis auf die Empfänger bzw. den Verwendungszweck sowie der Endbestand am Jahresende anzuführen. Die Richtlinie tritt sofort in Kraft.