Verkehrsstrafen im Ausland können teuer sein

Am Samstag hat der Reiseverkehr Richtung Süden begonnen. In Italien, Slowenien und Kroatien gelten für Autofahrer teils andere Gesetze, Verkehrsstrafen können hier teuer werden. Hier die wichtigsten Regelungen für Urlaubsreisende.

In Italien dürfen Führerscheinneulinge in den ersten drei Jahren mit maximal 100 km/h auf der Autobahn unterwegs sein. Auf allen Autobahnen und Landstraßen muss man mit Licht fahren. Mit im Auto müssen Warnwesten für alle Passagiere und ein Warndreieck sein. Auch Radfahrer brauchen Überland eine Warnweste.

In Italien gilt wie bei uns eine Promillegrenze von 0,5. Die Mindeststrafe für alkoholisierte Autofahrer beträgt 500 Euro, wer in der Nacht betrunken erwischt wird, zahlt ein Drittel mehr. Wer mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut hat, kann sein Auto verlieren. In vielen Städten gibt es eine „zona traffico limitato“. Sie darf nur mit einer Sondergenehmigung befahren werden. Wer etwas transportiert, das über das Auto hinausragt, Fahrräder zum Beispiel, braucht eine 50 mal 50 Zentimeter große, reflektierende Warntafel. Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.

Rettungsgasse auch in Slowenien

Wer nach oder durch Slowenien will, braucht auf der Autobahn eine Vignette. „Licht am Tag“ ist ganzjährig vorgeschrieben. In Slowenien wird ein Ersatzlampenset empfohlen, ausgenommen sind Xenon- oder LED-Lampen. Auch hier gilt die 0,5-Promille-Grenze, auf den Autobahnen ist - wie bei uns - bei Staus eine Rettungsgasse zu bilden.

Vorsicht ist bei den Ampelanlagen geboten, slowenische Ampeln blinken nicht bei Grün. Wer rückwärts fährt, muss die Warnblinkanlage einschalten und wer eine rote Nummerntafel auf dem Fahrradträger hat, kann Schwierigkeiten bekommen. Die ÖAMTC-Juristen warnen: Bei Verkehrsdelikten kann der Reisepass abgenommen werden bis ein Schnellrichter entscheidet. Wer sofort zahlt, zahlt die Hälfte.

Kroatien: Limits für jüngere Fahrer

In Kroatien müssen Autolenker unter 25 Jahren langsamer fahren - auf Autobahnen zum Beispiel 120. Das gilt zwar nur für Kroaten, kann aber auch Österreichern Schwierigkeiten bereiten. Wer unter 24 ist, darf nur mit Autos unterwegs sein, die weniger als 102 PS haben und es gilt für sie die 0,0 Promille Grenze, darüber hinaus 0,5 Promille.

Licht-Pflicht auch bei Tag gibt es nur im Winter. Auf der Reise durch das neue EU-Mitglied ist ein extra Lampenset mitzuführen. Weitere Regelungen: Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang und jeder Unfall muss gemeldet werden. Fahrzeuge mit Karosserieschäden dürfen nur mit Schadensbestätigung der Polizei das Land verlassen. Das rote Zusatzkennzeichen ist in Kroatien nicht erlaubt. Der ÖAMTC empfiehlt, Strafen, Park- oder Mautgebühren vor Ort zu zahlen - sie können sonst in Österreich gerichtlich eingefordert werden.

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