Manegold klagt die KABEG

Die vor einer Woche fristlos entlassene KABEG-Chefin Ines Manegold hat am Dienstag Klage gegen die KABEG eingebracht. Laut ihrem Anwalt ist eine fristlose Abberufung keinesfalls gerechtfertigt.

„Schwerwiegender Vertauensverlust“ lautete die offizielle Begründung für Manegolds Kündigung. Details über die Verfehlungen, die ihr angelastet werden, darf der Aufsichtsrat nicht bekanntgeben. Einer der Gründe soll aber sein, dass sie sich über die Statuten hinweggesetzte und Aufträge vergab, ohne den Aufsichtsrat zu informieren.

Für Ines Manegold ist ihre fristlose Entlassung, wie erwartet, ungerechtfertigt, sie fordert Schadenersatz. Dabei lässt sie sich vor Gericht vom Grazer Anwalt Kurt Klein vertreten. Jener Anwalt, der den Klagenfurter Magistratsdirektor Peter Jost in seinem Arbeitsrechtsprozess gegen die Stadt erfolgreich vertrat. Nach den Unterlagen, die Manegold ihm vorlegte, sei eine fristlose Abberufung keinesfalls gerechtfertigt, sagt Klein. Am Dienstag habe er daher Klage gegen die KABEG eingebracht.

Aufsichtsrat berät nächste Schritte

Nach der Abberufung Manegolds in der vergangenen Woche wurde die Aufsichtsratssitzung unterbrochen, am Mittwoch wurde sie fortgesetzt. Thema war auch die Neuausschreibung des KABEG-Vorstandspostens.

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