Styrian-Spirit: Ex-Prokurist angeklagt

Der Prozess in der Causa Kreditvergabe der Hypo an die Fluglinie Styrian Spirit ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt und vertagt worden. Zwei Urteile gibt es bereits, nun wurde auch Ex-Hypo-Prokurist Albin Ruhdorfer angeklagt, der krankheitshalber bisher nicht vor Gericht stand.

Der Prozess gegen Ruhdorfer hätte schon im Winter stattfinden sollen, er war aber aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erschienen. Die beiden Ex-Hypo-Manager Wolfgang Kulterer und Gert Xancer wurden im Februar zu zweieinhalb bzw. zwei Jahren Haft verurteilt - mehr dazu in Mehrjährige Haftstrafen im Styrian-Spirit-Prozess (kaernten.ORF.at; 8.2.2013).

Kredit auf Wunsch Haiders

Es geht um die ungesicherte Kreditvergabe der Hypo an die Fluglinie Styrian Spirit 2005, die kurz danach Pleite ging. Der Vorwurf gegen Ruhdorfer lautet auf Untreue, er gilt nun als unmittelbarer Täter und nicht als Beitragstäter, so die Staatsanwaltschaft. Kulterer hatte die Schuld immer auf ihn geschoben. Der Ex-Prokurist war 2005 Abteilungsleiter in der Hypo Österreich und hätte die zwei Kredittranchen von je einer Million Euro auch alleine vergeben können. Es hatten sich aber Xander (damals Vorstand) und Kulterer (damals Aufsichtsratsvorsitzender) eingeschaltet. Immerhin war es ja ein Wunsch vom damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, dass das Geld fließt, das hatte Kulterer in seiner Verhandlung auch bestätigt.

Untersuchung im Ärztezimmer

Ruhdorfer wurde am Montag im Ärztezimmer des Landesgerichts untersucht. Der medizinische Sachverständige kam zum Schluss, dass eine neuerliche psychiatrische Untersuchung erfolgen müsse. Jener medizinische Gutachter, der den Angeklagten ausführlich untersucht hatte, erschien am Montag nicht vor Gericht, trotz Ladung. Er war auch telefonisch nicht erreichbar. Daher wurde am Montag auf unbestimmte Zeit vertagt.

Dieser Gutachter spricht laut Verteidigung nur von einer Anpassungsstörung, für ihn sei der Angeklagte verhandlungsfähig. Die Verteidigung bezeichnete das Gutachten als obsolet und befangen. Die Untersuchung habe nur an einem einzigen Tag vor dem zweiten Krankenhausaufenthalt ihres Mandanten stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen keinen Grund für eine Befangenheit.

Anwälte: „Schwere Depression“

Ruhdorfers Verteidiger, Wilfried Ludwig Weh und Stefan Harg, versuchten, eine Verschiebung des Prozesses um ein Jahr zu erwirken. Der Angeklagte leide unter einer schweren Depression, so die Anwälte. Ruhdorfer selbst, der mittlerweile als Landwirt sein Geld verdient, gab an, er fühle sich durch die Medikamente „wie in Watte eingepackt“ und habe relativ lange Reaktionszeiten. Er zittere und fühle sich jedenfalls nicht verhandlungsfähig.

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