13-Jähriger haftet für Sprungturmunfall

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil des Klagenfurter Landesgerichts bestätigt, wonach ein damals 13-jähriger Bub für einen Unfall am Sprungturm am Millstätter See im Jahr 2009 haften muss. Er war auf einen Elfjährigen gesprungen, der schwer verletzt wurde.

Auch unmündige Minderjährige zwischen sieben und 14 Jahren können in Ausnahmefällen zivilrechtlich haftbar gemacht werden - diese Erfahrung musste nun der Bursche machen, der vor vier Jahren bei einem Sprung in den Millstätter See auf ein Kind geprallt war, das berichtete die „Kleine Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe). Der OGH bestätigte das Urteil wonach der Bursche für den Unfall und alle Folgeschäden haftet.

Kind lag wochenlang im Koma

Der Schüler aus Kärnten übersah im August 2009 am Sprungturm den Elfjährigen, der im Wasser schwamm und landete auf ihm. Der Grazer Bub verlor daraufhin sofort das Bewusstsein, ging unter und war rund 30 Minuten unter Wasser. Nach der Bergung lag das Kind wochenlang im Koma. Mittlerweile soll es ihm den Umständen entsprechend gut gehen, laut seinem Anwalt leidet er aber noch heute unter den Folgen.

Die Richter entschieden, dass der damals 13-Jährige deliktsfähig war. Über die Höhe der Entschädigung muss noch verhandelt werden. Der Bursche hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von 1,2 Millionen Euro, die laut seiner Anwältin für die Entschädigung aufkommen wird.

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