Disziplinarkommssion: Freispruch für Jost

Die Disziplinarkommission des Magistrates Klagenfurt hat am Dienstag das Verfahren gegen Magistratsdirektor Peter Jost eingestellt. Die Kommission musste zehn angebliche Dienstverfehlungen behandeln, hieß es in einer Mitteilung der Stadt.

Die Kommission unter dem Vorsitz von Heimo Kadiunig fällte einstimmig neun Freisprüche und eine Einstellung. Die Einstellung erfolgte in der Zulagencausa, da bei dieser eine Verfolgungsverjährung vorlag, so Kadiunig: „Der Beschluss zu umstrittenen Zulage rührt aus dem Jahr 2005, bis zur Anzeige sind vier Jahre vergangen, laut Vertragsbedienstetenordnung dürfen es maximal drei Jahre sein.“

Bei den von Jost verfügten Suspendierungen (unter anderem Kontrollamtesdirektor und Magistratsdirektorstellvertreter) entschied die Disziplinarkommission auf Freispruch aufgrund eines Schuldausschließungsgrundes. Die Erklärung der Kommission: In der Vertragsbedienstetenordnung liegt die Suspendierungskompetenz eindeutig ausschließlich beim Bürgermeister bzw. der Disziplinarbehörde.

Auch Verfahren gegen Valent eingestellt

Peter Jost konnte der Kommission mit dem Gutachten eines namhaften Universitätsprofessors schlüssig darlegen, dass einem Magistratsdirektor verfassungsrechtlich die Möglichkeit zu vorläufigen Suspendierungen von Magistratsmitarbeitern eingeräumt werde, hieß es weiter. Selbst für den Fall, dass er mit dieser Rechtsansicht, die im Widerspruch zur Vertragsbedienstetenordnung stehe, im Irrtum wäre, war er freizusprechen, da ein entschuldigender Rechtsirrtum vorgelegen wäre, welcher schuldausschließend wirkt, so Kadiunig.

Eingestellt wurde bei dieser Sitzung auch das Verfahren gegen den damaligen Leiter der Personalabteilung, Thomas Valent, ebenfalls wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung. Die Disziplinarkommission erklärte sich zwar für befangen, tagte aber dennoch rasch. Denn Jost wurde vom Gemeinderat wieder als Magistratsdirektor eingesetzt und ein Magistratsdirektor mit einem offenen Disziplinarverfahren sei nicht tragbar.

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