Wissenswertes über Rauchmelder

Mit Ende Juni sind in allen Wohnräumen Rauchwarnmelder Pflicht. Sie sind auch ein gutes Geschäft - es geht um zwei Millionen Stück alleine in Kärnten. Bei den Rauchmeldern ist jedoch einiges zu beachten.

Strafen gibt es nicht, wenn jemand gegen diesen Teil der Bauvorschrift verstößt und keine Rauchmelder installiert. Sollte aber ein Mensch in einer Wohnung ohne Melder zu Schaden kommen, kann der Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden.

Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen

Die Rauchmelder sind in allen Aufenthaltsräumen, vom Kinderzimmer bis zum Gang zu installieren. Am Gang deswegen, weil dieser ein Fluchtweg sein könnte. Die Geräte sollten in der Mitte des Raumes, an der Decke, angeschraubt werden. Im Bad und in der Küche sind keine Rauchmelder gefordert, da dort die Gefahr besteht, dass sie vom Dampf versehentlich ausgelöst werden. Auch Staub kann den ohrenbetäubenden Pieps-Ton auslösen.

Fünf bis 60 Euro

Das Spektrum der Rauchmelder im Handel ist groß. Die Preise reichen von fünf bis gut 60 Euro. Alle Geräte müssen das CE-Zeichen haben, sollen aber außerdem von einem unabhängigen Prüfer wie TÜV oder dem Verband der Sachverständigen begutachtet sein.

Teurere Geräte haben eine fix eingebaute Batterie die zehn Jahre hält. Es gibt Melder, die nicht nur auf Rauch, sondern auch auf Temperatur reagieren und solche, die per Funk verbunden sind. Das bedeutet aber auch: Wenn ein Gerät Alarm schlägt, piepsen alle los.

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