Ragger vermutet Schlangenschmuggel

Am Sonntag hat sich Tierschutzreferent Christian Ragger (FPK) zum verunglückten Kleintiertransporter zu Wort gemeldet. Er meinte, es gehe unter Umständen um Tierschmuggel. Ragger nennt Tigerpythons, die bis zu 100.000 Euro bringen könnten.

Ragger sagte am Sonntag in einer Aussendung, er werde darauf achten, dass Verwaltungsstrafverfahren gegen die Verantwortlichen des gesetzeswidrigen Transportes von Tieren rasch durchgezogen werden - mehr dazu in Tiere bleiben vorerst in Kärnten. Es werden alle Möglichkeiten geprüft, zusätzlich den Ersatz des Schadens rechtlich einzuforden, bis dahin müsse das Land die Kosten tragen. Es sei für solche Fälle dringend die Einführung einer Kautionszahlung nötig. Strafen müssten abschreckend wirken, sagte Ragger.

Tigerpython Tiertransporter

ORF/Peter Matha

Laut Tiko handelt es sich nicht um Tiger-, sondern um Königspythons, die auf dem Markt weniger wert sind.

Geht es um Schlangenschmuggel?

Laut Ragger bestehe der Verdacht, dass bei dem Transport die Kleintiere wie Ratten, Hamster, Nerzen, Chinchillas, Streifenhörnchen etc. vorgeschoben wurden, um den möglichen Hauptzweck, das florierende Geschäft mit den Würgeschlangen zu tarnen. Es scheine einen blühenden Handel mit exotischen Reptilien in zu geben. Es gehe dabei um eine Summe von bis 100.000 Euro, so Ragger - mehr dazu in Lkw mit Tausenden Tieren verunglückt.

Tigerpython auf Vorwarnliste

Der Tigerpython wird aufgrund seiner Gefährdung durch direkte Verfolgung und Habitatzerstörung von der IUCN (Internationale Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen) als Art der Vorwarnliste („near threatened“) geführt.

Für jede einzelne Schlange benötige man ein „CITES-Zertifikat“, benannt nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen ( C onvention on I nternational T rade in E ndangered S pecies of Wild Fauna and Flora). Bisher gebe es diese Bestätigung nur für eine der Schlagen. Der holländische Frächter habe bis Montag Zeit, die weiteren Papiere zu bringen.

Behörden bestehen auf allen Papieren

Die Kärntner Behörden bestehen in diesem Fall strikt auf die Vorlage aller im Tierhandel erforderlichen Bescheinigungen, u.a. über den rechtmäßigen Transport, das Ursprungs- und Herkunftsland der Tiere, sowie den Grenzübertritt. Nötig seien auch Transporterklärung, Transportplan und Transportbescheinigung. Weitere Entscheidungen in der Causa kündigte Ragger für Montag an.