Nervengift im Saatgut

Die Grünen haben eine Petition zum Verbot von Neonicotinoiden gestartet - eines von drei Pestiziden, das für das Bienensterben mit verantwortlich sein soll. Das Saatgut soll man nicht einmal mit bloßen Händen anfassen, denn Neonicotinoide sind Nervengifte.

Neonicotinoide sind synthetisch hergestellte, nikotinartige Substanzen, die in Schädlingbekäpfungmitteln enthalten sind. Sie sind hochwirksam und schützen Kulturpflanzen wie Mais, Gemüse, Obst, Wein und Zierpflanzen vor Schädlingen, in erster Linie Insekten. Bekämpft werden damit aber nicht nur die schädlichen Insekten, sondern auch die nützlichen, sagte die Biologin Anita Lautemann, die in Moosburg einen Biobauernhof und eine Bienenzucht betreibt: „Da die Bienen auch zu den Insekten gehören, sind sie stark mit betroffen, aber auch alle Wildinsekten wie Schmetterlinge, Fliegen, Hummeln oder Wildbienen.“

Mit Nervengift gegen Insekten

Neonicotinoide sind Nervengifte und stören den Orientierungssinn der Insekten. Für den Menschen soll, so Lautemann, nach Angaben der Hersteller das mit diesen Substanzen gebeizte Saatgut relativ ungefährlich sein. Allerdings wird berichtet, dass die, die das Saatgut vertreiben, dieses nur mit Arbeitshandschuhen und nicht mit bloßen Händen angreifen dürfen. Daher so Lautemann, sei im Umgang mit dieser Art von Saatgut Vorsicht geboten: „Ich würde auf alle Fälle sehr vorsichtig sein, weil wir bei vielen Substanzen nicht wissen, wie sie wirken. Wir wissen aber, dass geringe Konzentrationen dem Körper schaden können.“

Gegen ein Verbot der Neonicotinoide spricht aus Lautemanns Sicht nur eines: „Das sind finanzielle Interessen von großen Konzernen dahinter. Auch die Beratung der Bauern, die Landwirtschaftskammer bzw. die Regierung ist bei der Zulassung von diesen Mitteln nicht sehr vorsichtig.“

Kammer gegen Verbot

Die Landwirtschaftskammer lehnt das geforderte Verbot der Neonicotinoide ab. Zumal sich das Bienensterben auch dort, wo sie verboten wurden, fortgesetzt habe, so eine Aussendung. Außerdem würde hierzulande ein integrierter Pflanzenschutz betrieben und die Verwendung der chemischen Pflanzenschutzmittel auf ein Mindestmaß reduziert. Bei richtiger Anwendung des Mittels würden die Bienen auch nicht geschädigt werden, argumentierte die Kammer.

Links: