BayernLB-Prozess: Ex-Chef sieht Vertrauensbruch

Am Handelsgericht Wien ist am Donnerstag der Prozess der Bayerischen Landesbank gegen die Mitarbeiter-Privatstiftung der Hypo-Bank fortgesetzt worden. Prominentester Zeuge war Ex-BayernLB-Chef Werner Schmidt, er sprach von einem Vertrauensbruch.

Die BayernLB hatte von der Stiftung 2007 Aktien um rund 117 Mio. Euro in zwei Tranchen gekauft. Über die Eigenkapitalausstattung der Kärntner Hypo sieht sich die BayernLB „arglistig“ getäuscht. Die Stiftung hätte diese zwei Kaufverträge mit der BayernLB abgeschlossen, obwohl sie über eigenkapitalschädliche Nebenabreden mit den Vorzugsaktionären der Hypo-Leasing Kenntnis hatte, so der Vorwurf der Bayern. Damit wäre das Eigenkapital der Kärntner Hypo um zumindest 150 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen worden. Deshalb ficht die BayernLB die zwei Kaufverträge über Hypo-Aktien an und will zunächst zehn Mio. Euro von der Stiftung, die diese Vorwürfe bestreitet, zurück.

Vorzugsaktien hatten „immense Auswirkung“

Der Auftritt des Ex-BayernLB-Chefs Werner Schmidt beim Zivilprozess seines ehemaligen Arbeitgebers gegen die Hypo Mitarbeiter-Privatstiftung am Handelsgericht Wien dauerte am Donnerstag etwas mehr als eine Stunde. Schmidt, der mit einem Rechtsbeistand gekommen war, verweigerte Aussagen zum Ankaufprozess der Kärntner Hypo durch die Bayern, weil in Deutschland Straf- und Zivilverfahren liefen. Im Zusammenhang mit den Vorzugsaktien-Deals der Hypo Leasing sprach Schmidt von einem „Vertrauensbruch“.

Sein Ausscheiden aus der BayernLB im Februar 2008 habe nichts mit der Hypo zu tun gehabt, erklärte Schmidt. Es habe Missverständnisse bei anderen Themenkomplexen gegeben. Die samt Nebenabreden eigenkapitalschädlichen Vorzugsaktien-Deals, wie von der BayernLB behauptet, hätten eine immense wirtschaftliche Auswirkung auf den Deal gehabt, weil sie maßgeblich für die Business-Modell der Kärntner Hypo gewesen wären, so Schmidt.

Schmidt: „Erheblicher Vertrauensbruch“

Für ihn stünde aber ein - vorsichtig gesagt - „erheblicher Vertrauensbruch“ bei den Vorzugsaktien-Deals noch stärker im Fokus, was auch Konsequenzen für die Führungsmannschaft der Hypo gehabt hätte. Es hätte sich um Bilanzfälschung gehandelt, „was ein Verstoß gegen die einschlägigen Bankvorschriften“ gewesen wäre. Die Aufsicht hätte die Hypo-Führung abberufen müssen, schilderte Schmidt seine Sichtweise zu den umstrittenen Vorzugsaktien-Deals der Kärntner Hypo Leasing, durch die auf Konzernebene der Hypo Group Eigenkapital generiert worden war.

„Wir haben kein Eigenkapital gekauft, wir haben eine Bank gekauft“, betonte Schmidt auf die Frage, ob die Eigenkapitalausstattung der Hypo für die BayernLB wesentlich bei deren Einstieg im Jahr 2007 war. „Wir sind aber selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Vorzugsaktien Eigenkapital sind“, erklärte der fast siebzigjährige Ex-BayernLB-Chef unter Hinweise auf die Bilanzen der Hypo.

Wortgefecht mit Rechtsanwalt

Dass es damals konkrete Hinweise der Berater beim Erwerb der Hypo-Aktien auf die mangelnde Eigenkapitalausstattung gegeben hätte, daran konnte sich Schmidt nicht mehr erinnern. Von den Swap-Verlusten bei der Kärntner Hypo aus dem Jahr 2004, die Wolfgang Kulterer den Job als Bankchef gekostet hatten, war Schmidt informiert worden. „Damals wurde der Skandal oder Unfall bereinigt“, sagte er.

Wortgefechte lieferte sich Schmidt mit Rechtsanwalt Malte Berlin, der seinen Bruder Tilo Berlin als Nebenintervenient („Streithelfer“) auf beklagter Seite vertritt. „Ihre Frage beantworte ich nicht“, warf ihm Schmidt einmal mit lauter Stimme entgegen. Ob das durch die Vorzugsaktien-Deals generierte Eigenkapital bei der BayernLB auch als solches angerechnet wurde, wusste Schmidt nicht, da er 2008 aus der BayernLB ausgeschieden sei und die Bilanz 2007 nicht erstellt hatte.

Richterin Charlotte Schillhammer bedankte sich bei Schmidt für dessen Erscheinen als Zeuge in Österreich. Der Prozess wird am kommenden Dienstag (7. Mai) am Handelsgericht Wien mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt.

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