Sonntagsöffnung: Kärntner Regelung nicht betroffen

Im Nationalrat wurde am Freitag eine Gesetzesänderung zur Sonntagsöffnung beschlossen. Künftig ist der Warenverkauf nur dann erlaubt, wenn der „Charakter des Betriebes als Gastgewerbe“ gegeben ist. Die Kärntner Regelung während der Saisonzeiten ist davon nicht betroffen.

Die neuerliche Diskussion wurde von der Drogierekette „dayli“, der Nachfolgerin der Schlecker-Märkte, ausgelöst. Sie hielten sich nicht an die Tourismusregelung und sperrten mehrere Filialen an zwei Wochenenden auf - mehr dazu in Dayli gibt Gewerkschaftsdruck nach.

Im Nationalrat wurde am Freitag jene Lücke geschlosseng, die von dayli zuletzt für das Offenhalten am Sonntag genutzt worden war. Künftig ist der Warenverkauf nur dann erlaubt, wenn der „Charakter des Betriebes als Gastgewerbe“ gegeben ist. Mit der Wiedereinführung des 2002 abgeschafften Bezugs auf den Charakter will man „Scheinbetriebe“ von der Sonntagsöffnung ausschließen. Die Kärntner Regelung während der Saisonzeiten ist davon nicht betroffen.

Die Gewerkschaft der Privatangestellten begrüßt die neue Regelung, sagt die Kärntner Sprecherin Jutta Brandhuber: „Ich denke, wir brauchen einen Tag für Entschleunigung, für Ruhe, Familie, Freunde. Wir haben in Kärnten ein großes Vereinswesen. Wenn es keine Pausen und Ruhezeitgen mehr gibt, stecken wir alle in einem Hamsterrad.“

Kammer gegen generelle Öffnung

Auch die Wirtschaftskammer spricht sich gegen generelle Sonntagsöffnungen im Handel aus. Vor allem Tankstellenbetreiber befürchten hier Umsatzeinbußen, sagte der Sprecher der Tankstellen, Dietmar Schludermann: „50 Prozent unseres Shopumsatzes machen wir am Wochenende. Das wäre eine dramatische Einbuße unseres Einkommens, das Führen einer Tankstelle wäre dann so nicht mehr möglich.“

Kärntner Regelung von 2012

Geschäfte in Tourismusregionen dürfen nach einer Regelung aus dem Jahr 2012 in folgenden Zeiträumen offen halten:

  • Beginn der Sommersaison mit 1. Mai eines Jahres und des Endes mit dem 2. Sonntag im September (Ende der Schulferien)
  • Beginn der Wintersaison vom 1. Sonntag nach Maria Empfängnis (Sonntag nach dem 8. Dezember) bis einschließlich Ostermontag
  • Lockerung des Verkaufs von „Waren des Touristenbedarfs“ auf sämtliche „Waren des täglichen Bedarfs, wie sie in den ortsüblichen Sortimenten im Einzelhandel angeboten werden“.
  • Unveränderte Beibehaltung der bisher seit vielen Jahren bestehenden Orte, wobei für Treffen lediglich die Ortschaften Annenheim, Kanzelhöhe, Sattendorf, Treffen und Seespitz aufgenommen sind.