Tourismusverordnung einstimmig beschlossen

Die Landesregierung hat am Dienstag auch die letzte Verordnung für die Umsetzung des Tourismusgesetzes einstimmig beschlossen. Es gibt eine klar definierte Aufgabenteilung zwischen Kärnten Werbung, Tourismusverbänden, Regionen und Gemeinden.

Die Touristiker erhalten laut Informationen von Tourismuslandesrat Wolfgang Waldner (ÖVP) weitere Handlungs- und Entscheidungskompetenz. Sie erwirtschaften die Abgaben im Tourismus und bestimmen nun auch über die Verwendung der Abgabe, so Waldner. Mit der am Dienstag beschlossenen Verordnung werde laut Waldner nun der Mittelfluss geregelt: „Das Geld wird nicht mehr von der Gemeinde zum Land und teilweise wieder zurück überwiesen. Sondern die Mittel werden direkt an die jeweiligen Entscheidungs-Strukturen geleitet.“

Geld auch ohne Tourismusverband

Im Jahr 2013 fließen jenen Organisationen, die die jeweiligen touristischen Aufgaben erfüllen, die entsprechenden Mittel zu. Da es über 100 Gemeinden gibt, die keinem Tourismusverband angehören, aber trotzdem touristische Maßnahmen setzen, erhalten diese Gemeinden 30 Prozent der Tourismusabgabe, was auch für Klagenfurt gilt. In 32 Gemeinden, die über acht Mio. Nächtigungen (von 12 Mio.) repräsentieren, wurde ein Tourismusverband gegründet, in dem die Unternehmer bestimmen.

Die Auszahlung der Mittel erfolgt vier Mal im Jahr, Ende April erfolgt schon die erste Auszahlung.

Generelle Mittelaufteilung

  • 35 Prozent Kärnten Werbung
  • 5 Prozent gehen ans Land (Verwaltung)
  • 30 Prozentgehen jeweiliger Tourismusverband
  • 30 Prozent regionale Tourismusorganisation/ Tourismusregion

Die Nächtigungstaxe geht mit 90 Prozent an die Kärnten Werbung (Fünf Prozent bleiben jeweils beim Land und bei den Gemeinden für die Verwaltung). Die Ortstaxe geht zu 45 Prozent an die Tourismusregion und zu 50 Prozent an den Tourismusverband oder verbleibt bei der Gemeinde, wenn sie keinen Verband hat und keiner Region angehört. Fünf Prozent bleiben bei der Gemeinde für die Verwaltung. Im Herbst 2013 erfolgt eine Evaluierung des Tourismusgesetzes und 2014 werden dann die endgültigen Regionen festgelegt, das heißt Gemeinden haben bis dahin Zeit, sich für einen Beitritt zu einer Region zu entschließen, wenn sie noch nicht dabei sind, so Waldner.

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