33.000 suchten Hilfe bei Arbeiterkammer
Ein Vertrag ist schnell abgeschlossen, ob mit einem Fitnesscenter, einem Handyanbieter oder auch mit einem Nagelstudio. Oft entgeht den Kunden aber, dass die Verträge lange Bindefristen aufweisen. Vor allem Verträge mit Nagelstudios boomen derzeit, sagte Konsumentenschützerin Susanne Kalensky: „Sie unterschreiben oft blind, bekommen keine Unterlagen oder nehmen keine mit. Dann sind sie in einem Vertragsverhältnis mit einem Jahr Bindefrist, wo sie wöchentlich 19.90 Euro zahlen müssen. In dem Zusammenhang hatten wir vermehrte Anfragen in diesem Bereich.“
2012: Bilanz in Zahlen
Insgesamt ersparten die AK-Konsumenteschützer 33.000 Kärntner 1,2 Mio. Euro durch ihre Beratungen. Es gab 33.094 Anfragen, 1.844 Mal wurde bei Firmen interveniert, 14.203 Mal gab es Telefonauskünfte, 8.524 Konsumenten wurden persönlich und 10.367 schriftlich beraten. Man muss für eine Beratung kein AK-Mitglied sein.
Teure Partnersuche
Ein teures Problem sind nach wie vor Verträge mit Partnervermittlungsagenturen. Konsumenten müssen horrende Beträge zahlen, so Kalensky. Das gehe von 2.000 bis zu 6.000 Euro für einen Partnervermittlungsvertrag, wo man sechs bis zwölf Monate lang Partnervorschläge bekomme. Seit Jahren steigen hier die Anfragen von Konsumenten kontinuierlich, sagte die Konsumentenschützerin.
„Dreist und ungesetzlich“
Nach wie vor ein Dauerbrenner sind auch überhöhte Handyrechnungen sowie unerwünschte Werbeanrufe und dreiste Telefonabzocke, so Kalensky. Im Moment gebe es wieder eine „Cold Calling“-Welle, da ruft Eurolotto und Deltalotto an. Da geht es um Abzocke, so Kalensky. Den Konsumenten werde gesagt, sie hätten einen Lottovertrag und könnten drei Monate mitspielen, sie hätten aber vergessen, zu kündigen und hängen daher weiter im Vertrag. So etwas sei total dreist und rechtlich verboten, sagte Kalensky. Im März alleine hatte man dazu 55 Anfragen.
AK fordert höhere Strafen für Telefonwerbung
Da telefonische Vertragsabschlüsse massive Probleme nach sich ziehen, fordern die Konsumentenschützer eine Verschärfung der Gesetze, sagte Arbeiterkammerpräsident Günther Goach: „Telefonverträge dürfen nach unserer Ansicht erst gültig werden, wenn der Konsument sie schriftlich bestätigt. Es ist Zeit für härtere Strafen bei Werbeanrufen. Es gibt da zwar Verwaltungsstrafen, aber wir haben festgestellt, wenn solche Strafen ausgesprochen werden, sind sie ganz niedrig.“
Außerdem fordern die Konsumentenschützer eine Ausweitung der Handykostenbeschränkung auch auf Sprachtelefonie und SMS. Bisher gibt es sie nur beim Downloadvolumen. Eine weitere Forderung der AK ist das Recht auf ein Girokonto. Denn Menschen, die aufgrund negativer Einträge beim Kreditschutzverband kein Konto auf Guthabenbasis erhalten, müssen Bareinzahlungen tätigen - und diese seien teurer als Überweisungen vom Konto.