Politiker und Nebenbeschäftigungen

Mit der neuen Legislaturperiode müssen erstmals alle Kärntner Abgeordneten und Regierungsmitglieder alle Bezüge im Internet offenlegen. Viele Politiker haben Nebenbeschäftigungen, Mitgliedern der Landesregierung ist dies verboten.

Spitzen-Politik ist nicht selten ein 16-Stunden-Job, dennoch finden manche Politiker Zeit, Nebenbeschäftigungen nachzugehen. So will auch der künftige Landesrat des Teams Stronach, der Spittaler Noch-Bürgermeister Gerhard Köfer, auch als Regierungsmitglied in Spittal Gemeinderat bleiben.

Berufsverbot für Landesräte

Für Mitglieder der Landesregierung besteht ein Berufsverbot, sie dürfen neben ihrem politischen Amt weder selbstständig noch unselbstständig erwerbstätig sein. Hingegen gilt das Amt eines Gemeinderates nicht als Erwerbstätigkeit. Ein Regierungsmitglied kann also gleichzeitig auch Gemeinderat sein. So ist Noch-Finanzlandesrat Harald Dobernig gleichzeitig Gemeinderat in Maria Saal.

Höhere politische Funktionen neben dem Regierungsamt sind aber per Landesgesetz untersagt, sagte Landtagsamtsdirektor Robert Weiss: „Er darf eigentlich nur einfacher Gemeinderat sein. Sobald er eine behördliche leitende Funktion hat, wie beispielsweise eine Bürgermeisterfunktion, darf er diese nicht mehr ausüben, das ist nach der Kärntner Landesverfassung nicht erlaubt.“

Abgeordnete dürfen erwerbstätig sein

Für Abgeordnete des Landtages gilt hingegen kein Berufsverbot, so Weiss. Nur für bestimmte Tätigkeiten sei die Genehmigung des Unvereinbarkeitsausschusses nötig. Dies gelte z.B. für Sicherheitsorgane, wenn Polizisten oder Richter in die Politik gehen. Ebenso gelte dies für bestimmte leitende Tätigkeiten in Aktiengesellschaften oder Sparkassen, so Weiss.

Seit Anfang dieses Jahres müssen Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder alle Nebenbezüge offenlegen. Ernst wird es für die jetzt gewählten Abgeordneten, sagte Weiss: „Hier erhalten die Abgeordneten zu Beginn der Gesetzgebungsperiode ein Formular, in dem sie die Höhe ihres Bezuges in Einkommensklassen angeben müssen. Das wird dann im Internet veröffentlicht. “

Dabei müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte in mehreren Kategorien angeben, von unter 1.000 Euro bis über 10.000 Euro.