Kein Klubstatus für die FPK - die Folgen

Die Freiheitlichen in Kärnten sind nach dem Scheitern der Verhandlungen mit Dörfler, Dobernig und Anton eine Partei ohne Klubstatus und können auch keine Interessensgemeinschaft gründen. Landtagsdirektor Robert Weiss zu den Folgen.

Der Verlust des Klubstatus hat weitreichende Konsequenzen für die Kärntner Freiheitlichen. Landtagsdirektor Robert Weiss: „Genau dieses Ergebnis schließt aus, dass sie etwa zwei Interessensgemeinschaften gründen könnten, die dann Anspruch auf einen Raum für die Landtagsarbeit im Landhaus hätte und auch finanzielle Mittel oder Mitarbeiter bekommen könnte. Das heißt, sie bekommen weder das eine noch das andere."

Nur noch Geld aus Parteienfinanzierung

Geld aus der Klubfinanzierung stünde der FPK keines mehr zu, sehr wohl aber aus der Parteienfinanzierung. Eventuell sei es möglich, dass das Präsidium der FPK dennoch einen Raum zur Verfügung stelle -„über das wird man vielleicht mit den neuen Präsidium reden können“, so Weiss.

Auch eine Interessensgemeinschaft könne das FPK nicht gründen, so Weiss, denn: „Eine Interessensgemeinschaft ist begrifflich laut Geschäftsordnung nur dann möglich, wenn einer wahlwerbenden Partei nur zwei oder drei Mitglieder zugesprochen werden. Der FPK als wahlwerbenden Partei wurden aber sechs Mitglieder aufgrund des Wahlergebnisses zugesprochen.“

Zukünftig drei „unabhängige Abgeordnete“

Dörfler, Dobernig und Anton wären in Zukunft als „unabhängige Abgeordnete“ zu betrachten, die Worte „wild“ oder „frei“ wollten dem Landtagsdirektor in diesem Zusammenhang nicht über die Lippen kommen.

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