Kein Geld für Landeshauptmann Dörfler

Nachdem Noch-Landeshauptmann Gerhard Dörfler sein Amt in Kürze zur Verfügung stellen muss, ist eine Diskussion über seine finanziellen Ansprüche entbrannt. Von einer Landeshauptmann-Pension und Gehaltsfortzahlung war die Rede. Tatsächlich steht Dörfler beides nicht zu.

Alois Schittengruber, hochrangiger Jurist im Bundeskanzleramt, informierte am Montag darüber, dass es besagte Ansprüche, seit der Änderung des Bezügereformgesetzes vor 15 Jahren nicht mehr gebe.

Keine Entgeltfortzahlung

Schittengruber: „Die Rechtslage hat sich im Jahr 1997 wesentlich geändert. Hier wurde die Regelung so getroffen, dass die Länder die Bezüge der Landeshauptleute regeln. Der Bund hat sich nur verpflichtet, die Bezüge der Landeshauptleute zu refundieren. Nach meiner Auffassung ist nach dem Kärntner Bezügereformgesetz keine Entgeltfortzahlung nach Ausscheiden aus der Funktion vorgesehen."

Was eine Politikerpension von Landeshauptmann Dörfler betrifft, sei die Rechtslage auch relativ klar in Kärnten, sagte Schittengruber. „Nach dem Bezügereformgesetz glaube ich nicht, dass er Anspruch auf Bezüge hat. Das war ja das Wesen der Reform 1997, dass die Politiker keine besonderen Pensionen mehr bekommen, sondern nur mehr eine Pension aus der Versicherung, die sie erhalten, bevor sie in die politische Funktion getreten sind.“

Geld nur für alte Politikeransprüche

Der Bund, so Schittengruber, refundiere auf keinen Fall Pensionsbezüge für einen Landeshauptmann Dörfler, sondern nur mehr für die Alt-Pensionisten, die vor der Reform bereits einen Pensionsanspruch gehabt haben. 13.800 Euro Brutto pro Monat verdient ein Landeshauptmann. Sollte Landeshauptmann Dörfler sein Mandat im Landtag annehmen, beträgt sein Verdienst künftig weniger als die Hälfte.

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