Landtagswahl: BZÖ geht zum VfGh

Die Landeswahlbehörde hat das Endergebnis der Landtagswahl am Donnerstag offiziell bestätigt. Das BZÖ will - wegen angeblich zu Unrecht für ungültig erklärter oranger Stimmen - das Ergebnis beim Verfassungsgerichtshof anfechten.

Es geht um jene eine Stimme, die einen Landtagssitz vom BZÖ zu den Grünen wandern lässt: diese hätten damit fünf Landtagsmandate und mit SPÖ und ÖVP eine Verfassungsmehrheit. Die Grünen lagen bei der Auszählung der Wahlkarten mit nur einer einzigen Stimme vor den Orangen - mehr dazu in BZÖ: Mandatsverlust wegen Karikatur?.

Landeswahlbehörde: Für „Rechenfehler“ zuständig

Wegen der Fristen kann das BZÖ seinen Einspruch bei der Landeswahlbehörde erst in den nächsten Tagen einbringen, diese erklärte jedoch bereits am Donnerstag, für den angekündigten Einspruch der Orangen nicht zuständig zu sein. Der „ziffernmäßige Einspruch“, wie er in der Landtagswahlordnung festgelegt ist, sei eigentlich seit der Computerisierung der Auszählung „totes Recht“. Denn er beziehe sich nur auf die Frage, ob die Einzelergebnisse korrekt addiert worden sind.

Wahlleiter Dieter Platzer: „Rechenfehler, sozusagen - dagegen ist bei der Landeswahlbehörde ein Einspruch möglich. Rechtswidrigkeiten, wie etwa ein ungültiger Stimmzettel, der für gültig erklärt wird und umgekehrt, werden vom Verfassungsgerichts überprüft und nicht von der Landeswahlbehörde.“

BZÖ wird Beschwerde einbringen

Das BZÖ will jedoch weiter um die Neuauszählung der Stimmen kämpfen, sagt Landesgeschäftsführer Willi Korak. „Wir werden den Einspruch machen und dann schauen wir, was rauskommt. Natürlich - wenn es sein muss, gehen wir auch zum VfGh. Die letzte Entscheidung trägt natürlich der Parteiobmann.“

BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner hatte zuerst noch auf APA-Anfrage erklärt, ein Gang zum Verfassungsgerichtshof sei „aus derzeitiger Sicht“ eher ausgeschlossen. Nach einer Besprechung mit Parteichef Josef Bucher habe man jedoch die Entscheidung getroffen, den Verfassungsgerichtshof zu bemühen.

„Wir sind nicht der Rechtsansicht der Behörde, dass es sich um sogenanntes totes Recht handelt und werden Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen“, sagte Petzner.

VfGH-Prüfung ohne aufschiebende Wirkung

Für einen eventuellen Gang zum Verfassungsgerichtshof beträgt die Frist ab Kundmachung des Ergebnisses vier Wochen. Sollte der Verfassungsgerichtshof die Causa prüfen, habe das keine aufschiebende Wirkung, weiß Wahlleiter Dieter Platzer.

„Wenn der Verfassungsgerichtshof die Anfechtung zulässt und die Prüfung vornimmt, wird das in der Regel sehr rasch vom Verfassungsgerichtshof entschieden. Auf die Konstituierung des Kärntner Landtages hat das keinen Einfluss."

Bei Stimmengleichheit entscheidet Los

Für den Fall, dass das BZÖ von den Höchstrichtern Recht bekommt, würde das erst einen halben Sieg bedeuten: Dann würde Stimmengleichstand herrschen. In diesem Fall entscheidet das Los, ob der Landtagssitz nun dem BZÖ gehört oder bei den Grünen bleibt.

Das BZÖ hätte dann drei Abgeordnete im Landtag, die Grünen nur noch vier. Das ist deshalb von Bedeutung, weil mit dem fünften Grün-Mandat SPÖ, ÖVP und Grüne gemeinsam genau die Zweidrittelmehrheit im Landtag haben, die es ihnen ermöglichen würde, die Landesverfassung zu ändern. Wandert das Mandat zurück, wären Landtagsbeschlüsse, für die die einfache Mehrheit genügt, nicht anfechtbar, anders sähe es aber bei Zweidrittel-Beschlüssen aus, die in offener Abstimmung gefasst worden wären. Diese könnten dann ungültig sein.

Links: