Mutter getötet: Einweisung für Sohn

Der 27 Jahre alte Mann, der im vergangenen Sommer seine Mutter getötet haben soll, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das entschied ein Geschworenengericht am Landesgericht Klagenfurt am Dienstag.

Der Angeklagte wurde von zwei Justizwachebeamten in den Gerichtsaal gebracht. Richterin Michaela Sanin befragte ihn zu den Geschehnissen am 16. Juli 2012. Er könne sich nicht mehr genau an die Tat erinnern, es tue ihm aber leid, er hätte sich mit seiner Mutter gut verstanden, sagte der 26-Jährige.

Angeklagter: Hörte Stimmen

Er habe Stimmen gehört, die ihm gesagt hätten, seine Mutter sei eine Außerirdische und er müsse sie töten. Bei der Polizei legte er nach der Tat ein Geständnis ab und sagte, sie hätten sich gestritten, er hätte ein Messer geholt und die Mutter erstochen. Zwei Tage lang blieb die Tat unbemerkt. In dieser Zeit versuchte der Angeklagte mehrmals, sich das Leben zu nehmen. Unter anderem versuchte er, sich mit einer Kettensäge den Hals aufzuschneiden.

Nach zwei Tagen hielt die Polizei nach einem besorgten Anruf des Bruders Nachschau und entdeckte im Wohnzimmer des Einfamilienhauses in Pischeldorf die tote Frau. Laut Gerichtsmediziner wurde sieben Mal auf die 52 Jahre alte Frau eingestochen. Zumindest ein Stich war tödlich, sie verblutete. Der psychiatrische Sachverständige erklärte am Dienstag, der Angeklagte leide an einer paranoiden Schizophrenie.

Während Tat nicht zurechnungsfähig

Während der Tat sei er unter dem Einfluss dieser Geisteskrankheit gestanden und nicht in der Lage gewesen, das Unrechtmäßige seiner Tat einzusehen. Außerdem bestehe die Gefahr, dass der 26-Jährige weiterhin Körperverletzungen und Tötungsdelikte begehe. Im Gerichtsaal waren auch der Vater und der Bruder des Angeklagten. Beide wollen aber nicht aussagen.

Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe die Tat begangen, das liege auf der Hand. Er sei aber nicht zurechnungsfähig gewesen. Eine Einweisung in eine Anstalt sei auch im Sinne der Verteidigung. Der Angeklagte sagte zur Richterin, er wisse, dass er krank sei.

Einstimmige Entscheidung der Geschworenen

„Wenn er nicht krank wäre, müsste sich der Betroffene heute wegen Mordes verantworten“, sagte die Staatsanwältin. Ein Psychiater attestierte dem 27-Jährigen paranoide Schizophrenie, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit antisozialen, paranoiden, schizoiden und zwanghaften Zügen sowie eine Opiatabhängigkeit.

„Er hat sich zunächst normal entwickelt. Irgendwann, vor sechs, sieben Jahren gab es einen Knick. Er fühlte sich bedroht, beobachtet und meinte, Außerirdische würden eine Rolle spielen für ihn.“ Für Monate habe er sich ganz in sein Zimmer zurückgezogen. Cannabis, Heroin und Substitute nutzte er zur Beruhigung.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig. Der Betroffene nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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