Diskussion um Pflegeregress-Berechnung

Angehörige von Heimbewohnern müssen seit Sommer 2012 einen Pflegeregress zahlen. Dabei gibt es unterschiedliche Vorschreibungen, die nun für Diskussionen sorgen. Abzüge seien der Grund dafür, heißt es seitens der Sozialabteilung.

Auslöser für die Verwirrung ist ein Fall, den der SPÖ-Kandidat Gernot Nischelwitzer diese Woche öffentlich gemacht hat. Demnach verdient eine Handelsangestellte 1.400 Euro netto, soll aber angeblich 484 Euro Pflegeregress zahlen müssen.

Grundlagen für Regresspflicht

Die Regresspflicht gilt nur für die Kinder von Pflegebedürftigen, nicht für deren Enkel oder Geschwister. Die Höhe wird über das durchschnittliche Nettomonatseinkommen ermittelt, 13. und 14. Gehalt mit einberechnet. Wer mit weniger als 1.160 Euro auskommen muss, muss keinen Regress zahlen.

Soziallandesrat Christian Ragger (FPK) kam nach der Prüfung der Vorschreibung zu dem Resultat, dass der Betrag falsch berechnet wurde. Die korrekte Vorschreibung würde nur 36 Euro betragen, so Ragger - mehr dazu in Abrechnungsfehler bei Pflegeregress.

Unterschiedliche Beträge durch Abzüge

Auf Nachfrage des ORF Kärnten hieß es aus der Sozialabteilung, üblicherweise müssen Personen mit 1.400 Euro Nettoeinkommen rund 100 Euro Regress zahlen. Die unterschiedlichen Summen würden aufgrund möglicher Abzüge zustande kommen, die Betroffenen in Einzelfällen gewährt werden.

Mobilitätskosten und Kreditraten bekanntgeben

Dazu sagte Arno Kampl vom juristischen Dienst: „Fahrtkosten sind immer ein großes Thema: Wenn jemand ein Auto benötigt, um zur Arbeit zu gelangen, öffentliche Verkehrsmittel benutzt oder Pendler ist, kann er uns eine Aufstellung seiner Mobilitätskosten schicken. Dazu zählen auch Bezinkosten, sowie Kosten für Autoversicherung oder Vignette. Ein weiteres großes Thema sind Kreditraten. Hier werden Realkredite berücksichtigt. Das bedeutet, wenn jemand ein Haus gebaut hat, wird man das heranziehen können, genauso wie Heizkosten.“

Über den Beitrag könne zwar nicht verhandelt werden, aber es gebe einen großen Spielraum. „Wir sind natürlich verpflichtet, im Interesse des Landes zu agieren. Wenn jemand gute Argumente hat, würde ich das nicht ‚Handeln‘ nennen. Dann ist das sein gutes Recht, dass wir das berücksichtigen. Das tun wir dann auch.“