Abrechnungsfehler bei Pflegeregress

Der Pflegeregress für Heimbewohner, der von der Kärntner Landesregierung von Angehörigen eingehoben wird, sorgt weiter für Diskussionen. Am Mittwoch wurde ein Fall bekannt, in dem einer Frau aufgrund eines Bearbeitungsfehlers zu viel bezahlen musste.

Der Obmann der Personalvertretung im Landesdienst, SPÖ-Landtagskandidat Gernot Nischelwitzer, hat mit einem seiner Offenen Briefe den Stein ins Rollen gebracht. Nischelwitzer kritisierte in dem Schreiben an Soziallandesrat Christian Ragger (FPK) dessen Ausgaben für persönliche Werbung. Er stellte dessen Werbekosten für den Steuerzahler dem Pflegeregress gegenüber. Demnach habe eine Handelsangestellte mit einem Monatseinkommen von 1.400 Euro eine Vorschreibung von 484 Euro pro Monat für die Heimunterbringung ihrer Mutter bekommen.

Ragger ließ den Fall umgehend prüfen und bestätigte, dass die Frau tatsächlich eine solche Vorschreibung in dieser Höhe erhalten habe. Dies sei laut Ragger ein völlig abstruser Betrag. Die korrekte Vorschreibung würde nicht 484 Euro, sondern nur 37 Euro betragen.

Ragger erwägt Disziplinarverfahren und Anzeige

Der FPK-Politiker unterstellte der Sachbearbeiterin seiner Abteilung bewusst der SPÖ in die Hand zu spielen und ihr mit falschen Vorschreibungen Wahlkampfmunition gegen die Freiheitlichen zu liefern. Ragger kündigte ein Disziplinarverfahren gegen seine Mitarbeiterin an. Zudem werde er gegen Nischelwitzer eine Anzeige wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses einbringen. Die SPÖ nahm die Sachbearbeiterin in Schutz und warf Ragger vor, zu Unrecht Beamte zu bedrohen.