AK: Exekutionsklage gegen Land

Die Arbeiterkammer (AK) bringt gegen das Land Kärnten eine Exekutionsklage ein. Es geht um 420.000 Euro, die das Land der AK als Subvention für Konsumentenschutzleistungen schuldet. Das bestätigte auch ein Urteil vom Oberlandesgericht Graz in zweiter Instanz. Das Land verteidigt sich.

In dem Rechtsstreit geht es um ausstehende Subvention für den Konsumentenschutz aus dem Jahre 2011 in der Höhe von rund 363.000 Euro. Im Jänner 2013 entschied das Oberlandesgericht Graz in zweiter Instanz, dass das Land der AK die ausstehenden Subventionen im Rahmen des Arbeitnehmerförderungsvertrages bezahlen muss. Für das Jahr 2011 sind das rund 360.000 Euro, dazu kommen Anwaltskosten und Zinsen in der Höhe von 57.000 Euro.

Goach: „Dörfler negiert den Rechtsstaat“

Laut AK setzte man dem Land nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes für die Zahlung eine Nachfrist von 14 Tagen. Doch bis Montag sei das Geld nicht eingelangt, heißt es in einer Aussendung.

Da die Zahlung noch nicht eingetroffen sei, sei die AK gezwungen, eine Exekutionsklage gegen das Land zur Durchsetzung des nicht mehr bekämpfbaren Urteils einzubringen, sagt AK-Präsident Günther Goach: „Landeshauptmann Gerhard Dörfler negiert den Rechtsstaat. Ich fordere den obersten Vertreter des Landes dazu auf, endlich dem Urteil Folge zu leisten.“

Subvention auch für 2012 ausständig

Auch für das Jahr 2012 habe die AK noch nicht die jährliche Subventionszahlung erhalten. Das Land schulde der AK also insgesamt über 780.00 Euro. Der AK sei es ein Anliegen die Konsumentenschutzberatungen aufrecht zu erhalten, die durch das Urteil gewonnenen Mittel würden wieder in den Ausbau des Konsumentenschutzes investiert, so Goach.

Langer Rechtsstreit um Subvention

Der AK waren als einziger Konsumentenschutz-Einrichtung Fördermittel des Landes - jährlich rund 364.000 Euro - für die Konsumentenschutz-Beratung gewährt worden. Im Dezember 2009 kündigte die Landesregierung jedoch den drei Jahre zuvor geschlossenen Vertrag mit der AK, in dem die Kammer mit der Abwicklung der Arbeitnehmerförderung beauftragt worden war. In diesem Vertrag wurde auch die Unterstützung für den Konsumentenschutz festgeschrieben.

Grund für die Kündigung war seitens des Landes, dass man die Förderungen beim Land günstiger verwalten könne. Nach Ansicht der Arbeiterkammer war in der Kündigung aber lediglich von der Arbeitnehmerförderung die Rede, der Anspruch auf das Geld für den Konsumentenschutz bestehe weiter. Das Landesgericht Klagenfurt schloss sich im letzten Jahr dieser Rechtsmeinung an. Nach der Berufung des Landes bestätigte das Oberlandesgericht Graz das Urteil.

Kreiner: Überflüssige Vorgangsweise

Landesabteilungsleiter Albert Kreiner erklärte seinerseits in einer Klarstellung, das Land Kärnten sei selbstverständlich bestrebt, den aushaftenden Betrag der Arbeiterkammer zeitgerecht zu überweisen. Eine entsprechende Anweisung des Betrages sei in Auftrag gegeben und bereits im Laufen.

Weiters meinte Kreiner, die von der Arbeiterkammer gegenüber dem Land Kärnten gesetzte Frist sei sehr kurz gewesen, weshalb das Land Kärnten bereits den Anwalt der Arbeiterkammer vor Wochen kontaktiert habe, um das Zahlungsziel zu verlängern. Dabei wurde die AK um Verständnis gebeten, dass mangels Beschlusses für den Landesvorschlages 2013, und der darauf folgenden Zwölftelregelung, die kurzfristige finanzielle Abwicklung länger brauche. Daher sei die Vorgehensweise der AK überraschend und die Einbringung einer Vollstreckung überflüssig.

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