Bis zu ein Jahr Haft für Pisten-Fahrerflucht

Allein am Sonntag haben wieder zwei Skifahrer nach Pisten-Unfällen Fahrerflucht begangen. Wer trotzdem als Unfallverursacher ausgeforscht wird, dem drohen wegen unterlassener Hilfeleistung bis zu einem Jahr Haft.

Am Sonntag wurde ein 80 Jahre alter Villacher auf einer Piste auf der Gerlitzen von hinten niedergefahren, er stürzte und blieb bewusstlos liegen. Auf der Aineckabfahrt am Katschberg riss eine stürzende Skifahrerin einen zwölf Jahre alten Buben aus Rumänien mit zu Boden. Der Zwölfjährige wurde schwer verletzt. In beiden Fällen wurde Fahrerflucht begangen.

167 Unfälle, 37 mit Fahrerflucht

Im vergangen Winter zählte die Polizei 167 Unfälle auf Kärntens Pisten, 37 davon mit Fahrerflucht. Das heißt, dass bei jedem vierten bis fünften Pistenunfall der Unfall-Verursacher einfach weitergefahren ist. Alpinpolizist Josef Bierbaumer: „Wir haben in vier Skigebieten in Kärnten ständig einen Dienst präsent. Dort kommt es fallweise auch zur Aufklärung von Fahrerflucht-Fällen. Die Chance, unmittelbar an Ort und Stelle zu sein, ist aber sehr gering.“

Die Zahl der Unfälle mit Fahrerflucht würden zwar laut Statistik von Jahr zu Jahr zurückgehen, allerdings nur ganz leicht, sagte Bierbaumer. Wer erwischt wird, muss neben der möglichen fahrlässigen Körperverletzung mit bis zu einem Jahr Haft rechnen, weil er einen Verletzten im Stich gelassen hat.

Bei Davonfahren doppeltes Strafmaß

Bierbaumer: „Dem Verursacher einer Verletzung trifft eine besondere Verpflichtung, nämlich Hilfe zu leisten. Wenn ein Verursacher davon fährt, ist das Strafmaß um das Doppelte höher. Jeder ist verpflichtet zu helfen, der Verursacher muss jedoch besonders darauf achten, zu helfen - ob er letztendlich schuld ist oder nicht“.

Ob mehr Ausländer nach einem Pisten-Unfall verschwinden oder Österreicher, das könne man nicht sagen. Da gebe es keine Nationalität, die durch besonderes Rowdytum hervorsteche, so der Alpinpolizist.

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