Was passiert bis zur Neuwahl?

Der Kärntner Landtag hat sich aufgelöst und damit den Weg für vorgezogene Neuwahlen geebnet. Als Wahltermin vorgesehen ist der 3. März 2013. Jetzt müssen die rechtlichen Grundlagen für den Wahlgang geschaffen werden.

Seit 1945 ist es das vierte Mal, dass sich der Kärntner Landtag vorzeitig aufgelöst hat. Am Zug ist jetzt die Kärntner Landesregierung. Sie muss in ihrer nächsten Sitzung den Wahltermin festlegen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird am kommenden Dienstag der 3. März als Termin für die Landtagswahlen fixiert werden - möglich wäre allerdings auch der 10. März.

Wahlgang spätestens drei Monate nach Auflösung

Laut Landesverfassung muss der neue Landtag spätestens drei Monate nach Auflösung des alten Gremiums gewählt sein. Mindestens 64 Tage sind notwendig, damit alle rechtlichen Voraussetzungen für die Wahl geschaffen werden können. Die Landeswahlbehörde muss bis zum kommenden Dienstag einen Wahlkalender erstellen. Darin wird der Stichtag für die Wahl festgelegt. Bleibt es beim 3. März, ist das der 2. Jänner. Das heißt, dass alle, die an diesem Tag ihren Wohnsitz in Kärnten haben und mindestens 16 Jahre alt sind, in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Wahlvorschläge bis 37 Tage vor der Wahl möglich

Konstituieren müssen sich auch die Landes- und die Bezirkswahlbehörden. Die Wahlvorschläge der Parteien müssen bis zum 37. Tag vor der Wahl - das wäre der 27. Jänner 2013 - um 13.00 Uhr bei der Landeswahlbehörde eingelangt sein. Danach werden die Stimmzettel gedruckt und die Wahlkarten vorbereitet. Bereits zum zweiten Mal gibt es neun Tage vor dem regulären einen vorzeitigen Wahltag. Für all jene, die am Wahltag nicht im Land sind.

Landtag bleibt einstweilen voll handlungsfähig

Nach der Wahl muss Landtagspräsident Josef Lobnig innerhalb von vier Wochen die konstituierende Sitzung des neuen Landtages einberufen. Bis dahin bleibt der bestehende Landtag voll handlungsfähig. Es wird voraussichtlich auch noch mehrere Sitzungen, dem Vernehmen nach auch die eine oder andere Sondersitzung, geben.

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