Schriftliche Urteile im Birnbacher-Prozess

Im Prozess gegen Josef Martinz, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander sowie Steuerberater Dietrich Birnbacher liegen nun die schriftlich ausgefertigten Urteile vor. Bis 3. Jänner können Berufungen eingebracht werden.

Am 1. Oktober verurteilte ein Schöffensenat den ehemaligen Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz zu fünfeinhalb Jahren Haft - mehr dazu in Causa Birnbacher: Vier Schuldsprüche.

Nun liegen die schriftlich ausgefertigten Urteile von Richter Manfred Herrnhofer vor. Das bestätigte der Klagenfurter Rechtsanwalt Gernot Murko, der Gert Xander vertritt, gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Die Frist für das Einreichen der angekündigten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen läuft bis 3. Jänner.

Alle Angeklagten schuldig gesprochen

Martinz war wegen Untreue verurteilt worden, ebenso die Vorstände der Kärntner Landesholding (KLH), Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, sie erhielten drei bzw. zwei Jahre Gefängnis. Der Steuerberater Dietrich Birnbacher, der als einziger geständig gewesen war, erhielt drei Jahre, zwei davon bedingt auf drei Jahre.

Alle vier Verteidiger kündigten Berufung gegen das Strafmaß an, den Schuldspruch akzeptiert hat lediglich Birnbacher. Der Steuerberater fühlt sich aber zu hart bestraft und hofft in der Instanz auf ein milderes Urteil.

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