Landtagsauflösung noch im Dezember?

Das politische Gerangel um einen Neuwahl-Termin könnte bald zu Ende sein. Noch im Dezember müsste ein Antrag auf Neuwahlen angenommen werden und sich der Kärntner Landtag auflösen, sollten die vorgezogenen Wahlen am 3. März stattfinden.

Ab 3. Dezember wäre es theoretisch möglich, Neuwahlen zu beschließen, damit sich der Termin Anfang März ausgeht. Innerhalb von maximal drei Monaten nach einem solchen Beschluss muss die Wahl stattfinden, wie in der Kärntner Wahlordnung vorgeschrieben. Die Mindestfrist beträgt neun Wochen, damit ist der zeitliche Rahmen vorgegeben. Noch im Dezember müsste sich der Kärntner Landtag also auflösen.

Nächste Sitzung am 13. Dezember

Die nächste reguläre Möglichkeit wäre der 13. Dezember, wenn der Landtag das nächste Mal tagt. Möglich wäre auch eine neuerliche Sondersitzung mit einem Auflösungsbeschluss. Dann müsste die Landesregierung noch den genauen Wahltermin festsetzen. Die FPK, die die Mehrheit in der Regierung innehat, nannte immer wieder den 3. März als Wahltermin - mehr dazu in FPK steht zu Wahltermin 3. März 2013.

SPÖ, ÖVP und Grüne wollten schon früher wählen. Sämtliche Anträge wurden von der FPK blockiert, indem die Abgeordneten den Landtag meist vor der Abstimmung verließen - mehr dazu in Landtag: Neuwahlantrag wieder gescheitert. Damit war die nötige Anzahl von Abgeordneten im Saal für einen Auflösungsbeschluss nicht mehr gegeben.

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