Kritik am Biosphärenpark-Gesetz
ÖVP-Klubobmann Ferdinand Hueter sagte am Dienstag in einer Aussendung, ursprünglich war geplant, nur eine Verordnung zu erlassen. Nun sei ein Gesetz daraus geworden – ohne Begutachtung. Fachliche Stellungnahmen und Einwände, etwa seitens der Landwirtschaftskammer, seien einfach nicht berücksichtigt worden, so Hueter - mehr dazu in: Neues Gesetz für Biosphärenpark.
„Viele Grundbesitzer dagegen“
Grundsätzlich spreche nichts gegen einen Biosphärenpark Nockberge, aber wenn die Besitzer von 80 Prozent der Grundfläche vor Ort dagegen seien, mache diese Vorgehensweise keinen Sinn. Naturschutz könne nur im Einklang mit den Grundbesitzern funktionieren. Hueter will das Thema Biosphärenpark bei den für Mittwoch geplanten Parteiengesprächen ansprechen.
Man wehrt sich gegen Verordnung
Hueter sagte gegenüber kaernten.ORF.at am Mittwoch, die Grundbesitzer wehren sich nicht gegen den Biosphärenpark an sich, sondern gegen die Vorgehensweise, die von oben nach unten funktioniert habe. Der Referent (Kurt Scheuch FPK, Anm.) wolle verordnen, ob die Grundbesitzer wollen oder nicht. Die Schutzgemeinschaft der Grundbesitzer fordert aber Mitbestimmung, denn es gehe ja um ihre Grundstücke. Das Gesetz müsse ohnehin im Landtag beschlossen werden, bis dahin werde man das Gespräch suchen, so Hueter.
FPK: Bürgermeister waren einverstanden
Der freiheitliche Landtagsabgeordnete Peter Suntinger reagierte am Mittwoch auf die Kritik von VP-Klubobmann Hueter, der sagte, dass das neu beschlossene Gesetz zum Biosphärenpark Nockberge gegen den Willen der Grundbesitzer verabschiedet worden sei. „Hueter, selbst Bürgermeister, müsste wissen, dass man als gewählter Vertreter die Stimme des Volkes vertritt.“
Sämtliche Bürgermeister der betroffenen Gemeinden fanden laut Suntinger nur positive Worte für das neue Gesetz. Er nannte in einer Aussendung Matthias Krenn (Bad Kleinkirchheim), Martin Hipp (Stadtgemeinde Radenthein), Karl Lessiak (Reichenau), Johann Winkler (Krems) sowie GROHAG-Geschäftsführer Johannes Hörl).
Prädikat von UNESCO verliehen
Was sich Biosphärenpark nennen darf, bestimmt die UNESCO, die UNO-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur. Sie verlieh im Juli dem Nationalpark Nockberge dieses Prädikat. Nicht nur die Natur genießt hier besonderen Schutz, sondern auch der Mensch und seine Lebensbedingungen.