Tilo Berlin fordert von Hypo 250 Mio. Euro

Tilo Berlin will von der Hypo Alpe-Adria-Bank die Rückabwicklung eines Kaufvertrages aus dem Jahr 2006. Damals war bei der Bank eingestiegen und investierte 250 Mio. Euro. Nun will er, dass der Kaufpreis zurückgezahlt wird.

Berlin erhebt den Vorwurf, er sei bei seinem Einstieg von der Hypo und deren damaliger Führung arglistig getäuscht worden. Er beruft sich auf unbefristete Gewährleistungen und will den Kauf rückgängig machen, ungeachtet der Tatsache, dass er die Anteile der Bank bereits 2007 - mit hohem Gewinn - an die Bayerische Landesbank weiterverkaufte. Die geforderte Rückabwicklung ist ein juristischer Konter gegen eine Klage der Hypo, die von ehemaligen Bankvorständen und Aufsichtsräten 50,1 Mio. Euro fordert.

Es handelt sich formal laut Auskunft des Landesgerichtes Klagenfurt aber nicht um eine Klage, sondern um eine „Einwendung“ in dem Zivilverfahren, das seit März 2012 in Klagenfurt anhängig ist. Ob das juristisch überhaupt möglich ist, stehe in den Sternen, hieß es am Dienstag beim Gericht auf APA-Anfrage.

Anwalt: Informationen vorenthalten

Im Wesentlichen argumentierten Berlins Anwälte, dass die Hypo der Berlin-Gruppe bei deren Einstieg in die Bank zwei wesentliche Informationen vorenthalten habe. Zum einen habe Vorstandschef Siegfried Grigg verschwiegen, dass es für die Vorzugsaktien Rückkaufgarantien der Bank gegenüber den Investoren gegeben habe, damit seien 200 Mio. Euro als Eigenkapital dargestellt worden, die sie in Wahrheit gar nicht waren.

Zum anderen habe die Bank bei Abschluss der zweiten Tranche des Aktienverkaufs an Berlin im März 2007 erklärt, dass „Kaufvereinbarungen über weitere 100 Mio. bestehen, die spätestens bis zum 31. 12. 2006 umgesetzt und verbucht sind“. Sowohl die Umstände der Finanzierung der Aktienemission 2004 - die inzwischen erstinstanzliche Verurteilungen nach sich gezogen haben - als auch die Tatsache, dass die Kaufvereinbarungen für die Emission 2006 noch gar nicht existierten und es Nebenabreden gegeben habe, seien „verheimlicht und verschwiegen“ worden.

Unrichtige Bilanz?

Grigg habe der Berlin-Gruppe auch einen Bericht der Nationalbank verschwiegen, in dem es geheißen habe, dass mindestens 53 Mio. Euro aus dem Vorzugsaktienverkauf nicht als Eigenkapital angerechnet werden dürften. Er habe auch die Bilanz 2005 unterschrieben, die „mit hoher Wahrscheinlichkeit das Eigenkapital unrichtig ausweist“. Auch die ebenfalls von Grigg unterschriebene Bilanz 2006 sei - die Eigenkapitalschädlichkeit von Nebenvereinbarungen vorausgesetzt - wahrscheinlich falsch.

Ebenso habe die Hypo bezüglich der Hypo Consultants Group falsche Angaben gemacht. Es sei aus den Vertragsunterlagen lediglich hervorgegangen, „dass die Hypo Group die strategische Entscheidung getroffen hat, das Anlagevermögen der Consultants Group in den nächsten zwei Jahren zu veräußern“. Die gesamte Vorgeschichte, die die Hypo nun bei ihrer Klage wegen der 2007 vereinbarten Sonderdividende an die Altaktionäre ausführlich darstelle, sowie das laut Klage der Bank „kriminelle Netzwerk“, das in Zusammenhang mit dem Consultants-Verkauf am Werke gewesen sei, habe man verschwiegen.

Hypo-Klage wegen Sonderdividende

Die Hypo klagte in dem Verfahren insgesamt 13 Personen bzw. Firmen. Dabei geht es um die sogenannte „Sonderdividende“. Diese floss beim Verkauf der Hypo-Mehrheitsanteile an die Bayerische Landesbank zusätzlich zum Kaufpreis an die damaligen Aktionäre, das Land Kärnten über die Landesholding, die Grazer Wechselseitige Versicherung, die Hypo-Mitarbeiter-Privatstiftung und die Berlin-Gruppe - in Höhe von 50,1 Mio. Euro.

Aufteilung der Sonderdividende

Die Aufteilung der Sonderausschüttung erfolgte folgendermaßen: Die Kärntner Landesholding erhielt 23,53 Mio., die GraWe-Gruppe 21,72 Mio., Berlin & Co. sowie die Hypo-Mitarbeiter-Privatstiftung je 2,38 Mio.

Bisher hat es in dem Zivilverfahren, das Richterin Elisabeth Krassnig zugeteilt wurde, noch keine Tagsatzung gegeben. Dies soll sich aber bald ändern. Wie der Sprecher des Landesgerichtes, Martin Reiter, am Dienstag gegenüber der APA erklärte, sei Krassnig nun für dieses Verfahren freigestellt worden und könne sich nun der Causa widmen. Wann die erste Verhandlung stattfindet, stand noch nicht fest.

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