17-Jähriger wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt

Ein 17-Jähriger Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu einer achtmonatigen, bedingten Zusatzstrafe verurteilt worden. Er hatte sich auf Facebook mit Nazi-Attributen ausgestattet und eine junge Frau online mit Nazi-Begriffen beschimpft.

Der Bursche gab zu, eine „Arische Bruderschaft“ im sozialen Netzwerk „Facebook“ gegründet zu haben und seine Seite mit NS-Attributen ausgeschmückt zu haben. So nannte er zum Beispiel als Arbeitgeber „Das Deutsche Reich - Front“ und als Hochschule das Konzentrationslager Auschwitz „Abschlussklasse 1945“, seine Lieblingsmannschaft sei die SS und sein Lieblingsbuch Hitlers „Mein Kampf“.

Frau online mit Nazibegriffen beschimpft

Als eine Frau in einem Strafverfahren wegen schweren Raubes gegen den älteren Bruder des Angeklagten aussagen sollte, beschimpfte und bedrohte er diese via Online-Plattform wüst. Sie sei eine Missgeburt, ein Jude, gehöre ins KZ und vergast. Gespickt wurden die Tiraden mit Zitaten aus NS-Liedern wie „Arisches Blut soll nicht untergehen“ oder „Ich bin ein Kämpfer der NSDAP“.

Der 17-Jährige wollte sie dazu bringen, die Aussage gegen seinen Bruder zurückzunehmen. Deswegen wurde der Jugendliche bereits wegen versuchter schwerer Nötigung und versuchter Bestimmung zur Falschaussage zu vier Monaten bedingter Haft und 800 Euro Geldstrafe verurteilt.

„War immer betrunken“

Die Verbrechen nach dem Verbotsgesetz wurden zwischen Herbst 2011 und Februar 2012 begangen. Trotz Aufforderung durch die Exekutive löschte der Angeklagte die Inhalte nicht. Noch einen Tag vor der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gründete er online die Gruppe „Arische Bruderschaft“. Er sei immer betrunken gewesen, wenn er solche Dinge im Internet getan habe, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Angeklagter: Habe meine Einstellung geändert

Warum er den Nationalsozialismus gut fand, konnte er nicht sagen. Nicht einmal was die NSDAP war, konnte oder wollte der Angeklagte beantworten. Jedenfalls, so erklärte er, habe er in der Zwischenzeit seine Meinung geändert. Er habe nun nämlich eine Freundin und diese erwarte ein Kind. Bei der Polizei hatte der 17-Jährige noch gesagt, er sei politisch „äußerst rechts“, bei der Staatsanwaltschaft stand er noch dazu, ausländerfeindlich zu sein. Vor Gericht sagte er, Ausländer seien ihm egal - solange sie keine Drogen an Kinder verkauften.

Gutachter attestierte Intelligenzminderung

Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Angeklagten, der als höchste Schulstufe die zweite Klasse Hauptschule abgeschlossen hatte, eine Intelligenzminderung. Das Erfassen komplexer geschichtlicher Zusammenhänge sei für ihn „problematisch“. Seine Persönlichkeit sei durch Empfindlichkeit gepaart mit Aggressivität geprägt. Letztere nutze er vor allem, um seine Position zu stärken.

Die Geschworenen wurden sich rasch einig, dass der Tatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung erfüllt war und fällten einen Schuldspruch im Ausmaß einer achtmonatigen, bedingten Zusatzstrafe. Der Strafrahmen nach dem Verbotsgesetz beträgt bei Jugendlichen bis zu fünf Jahre Haft. Der 17-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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