Kabeg ruft Europäischen Gerichtshof an

Die Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (Kabeg) lässt in der Causa des gefeuerten Managers Thomas Koperna nicht locker. Sie wirft der Richterin Befangenheit vor und wandte sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Es geht um die angebliche Befangenheit von Richterin Ulrike Svetina im Koperna-Prozess. Svetina hob die Entlassung von Thomas Koperna als rechtswidrig auf und verurteilte die Kabeg zur Zahlung sämtlicher Kosten – mehr dazu in KABEG verliert Prozess gegen Koperna (kaernten.ORF.at).

Es mutet seltsam an, dass sich eine Gesellschaft wie die Kabeg in ihren Menschenrechten verletzt fühlen kann. Genau das aber ist der Fall. Sie brachte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde ein - die Kosten betragen 5.225 Euro.

Befangenheits-Beschwerde zwei Mal verworfen

Die Kabeg berief gegen das Urteil und wirft der Richterin Befangenheit vor, weil während des Verfahrens in einem Zeitungsartikel zu lesen war, dass die Richterin keine Bereitschaft der Kabeg zu einem Vergleichsangebot sehe. Svetina soll diese Information an einen Richter-Kollegen, den Mediensprecher des Gerichts weitergegegen haben.

Obwohl das Landesgericht Klagenfurt und auch das Oberlandesgericht Graz die Befangenheits-Beschwerde verworfen haben, lässt die Kabeg nicht locker - nun also ist Straßburg am Zug.

Bisher sind - sollte das Urteil halten - in der Causa Koperna schon rund 300.000 Euro an Kosten angelaufen. Eine für Mittwoch angesetzte Verhandlungsrunde, in der Koperna die Auszahlung seiner ausstehenden Gehälter verlangt, wurde verschoben.

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