Hochhausbau: Hausbesitzer verliert Kampf
Der Villacher Asim Kurič streitet mit der Behörde und einer Baufirma, weil unmittelbar an seiner Grundstücksgrenze ein 14 Meter hohes Wohnhaus errichtet werden soll. Bisher hat der gebürtige Bosnier mit Einsprüchen den Baubeginn verzögert. Am Montag musste er - wegen der Androhung einer Beugehaft - nachgeben.

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Auf dem Grundstück soll ein 14 Meter hohes Haus errichtet werden. Rechts daneben das Haus von Asim Kurič.
Bauarbeiter in Begleitung der Polizei
Um acht Uhr Früh marschieren Bauarbeiter und Vertreter der Behörde mit Polizeibegleitung am Baugrundstück auf. Der Auftrag lautete, die Bauarbeiten unmittelbar zu ermöglichen, nötigenfalls mit einer Verhaftung.

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Die Polizei ermöglichte den Beginn der Bauarbeiten.
Berufung bei Verfassungsgerichtshof
Schon im März sorgte Kuric mit einem Kran für Aufsehen, mit dem er die Höhe des geplanten Hauses demonstrierte. Er legte Berufung gegen den Baubescheid beim Verfassungsgerichtshof ein und gab an, er habe beim Kauf des Hauses nichts von den Bauplänen gewusst.

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Asim Kurič, Grundstücksbesitzer.
Kurič hat einen Baustart bisher sieben Mal verhindert: „Wenn das hier gebaut wird - mit einer Höhe von 14 Metern - dann werden wir im Schatten leben.“
Die Errichterfirma wollte die Entscheidung aber nicht abwarten. Nach einem zweitinstanzlichen Bescheid des Landes kann gegen den Bau nichts mehr unternommen werden. Kurič muss laut Baubescheid auch einen Teil seines Grundstücks während der Bauarbeiten zur Verfügung stellen. Carport und Gartenhaus müssen weichen, werden nach Fertigstellung aber wieder aufgebaut.

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Das Carport wird wegen der Bauarbeiten abgerissen.

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Bürgermeister Manzenreiter: Vorwurf des Amtsmissbrauches droht.
Bescheid muss exekutiert werden
Nur eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs könnte den Bau noch stoppen. Die Stadt Villach sieht in ihrer Vorgehensweise nur eine gesetzliche Verpflichtung. Der zweitinstanzliche Bescheid des Landes müsse exekutiert werden.
Der Villacher Bürgermeister Helmut Manzenreiter (SPÖ): „Würden wir diese Handlungen nicht setzen, würde das einen Amtsmissbrauch unserer Mitarbeiter bedeuten. Natürlich ist die Firma verpflichtet, den Urzustand wieder herzustellen.“ Die Bauarbeiten werden rund ein dreiviertel Jahr dauern.
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Publiziert am 29.10.2012

