Gutachter in „Profil“: Wurde getäuscht

Der Wiener Wirtschaftsprüfer und Gerichtssachverständige Gerhard Altenberger erhebt schwere Vorwürfe gegen die Kärntner Landespolitik: er sei von den Landesholding-Vorständen Megymorez und Xander sowie Aufsichtsratschef Josef Martinz getäuscht worden.

Altenberger war einer jener Gutachter, der die Angemessenheit des Birnbacher Honorars in der Höhe von sechs Millionen Euro bestätigt hatte. Der Villacher Wirtschaftsprüfer kassierte daraufhin sechs Millionen Euro. In dem ihm vorgelegten Katalog über die Leistungen des Villacher Steuerberaters Dietrich Birnbacher beim Hypo-Verkauf seien 300 Arbeitsstunden angeführt worden, so Altenberger im Interview für die neueste Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Profil“.

Er sei offensichtlich von den Landesholding Vorständen Gert Xander und Hans-Jörg Megymorez und dem früheren Aufsichtsratschef Josef Martinz getäuscht worden.

Altenberger: 300 Stunden „offensichtlich falsch“

Altenberger zu „Profil“: „Das mir vorgelegte Leistungsverzeichnis, laut dem Birnbacher 300 Stunden an der Transaktion gearbeitet hat, war offensichtlich falsch. Und ich wurde auch darüber getäuscht, dass mein Privatgutachten in einem Strafverfahren verwendet werden würde. Hätte ich das gewusst, hätte ich den Auftrag so nie angenommen.“

Birnbacher-Leistung wurde „ausdrücklich bestätigt“

Der „Leistungskatalog“ sei ihm, Altenberger, von den damaligen Holding-Vorständen Gert Xander und Hans-Jörg Megymorez in Abstimmung mit dem früheren Aufsichtsratschef Josef Martinz übermittelt und von Birnbacher „ausdrücklich bestätigt“ worden.

Schon vor Gericht hatte Altenberger seine Arbeit verteidigt. Er war davon ausgegangen dass Birnbachers Tätigkeit mit der einer Investmentbank vergleichbar sei und daher „ein Transaktionshonorar von 0,65125 Prozent (netto) der Vertragssumme als angemessen zu qualifizieren ist“. In absoluten Zahlen waren das eben jene sechs Millionen Euro, wegen denen am Montag Birnbacher, Martinz, Megymorez und Xander der Untreue - nicht rechtskräftig -schuldig gesprochen wurden.

Gutachten bei falschen Angaben „gegenstandslos“

Altenberger sagte bei seiner Befragung im Zeugenstand: „Wenn die Angaben im Tätigkeitsbericht falsch sind und die Tätigkeiten nicht erbracht wurde, dann ist das Gutachten gegenstandslos“. In einem ersten Gutachten - damals war noch von einem Prozentsatz von 1,25 beziehungsweise zwölf Millionen Euro die Rede - hatte sich der Gutachter noch geweigert, das Wort „angemessen“ zu verwenden. Er wählte die Begriffe „darstellbar und plausibilisierbar.“

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