Urteil in skurrilem Kakadu-Streit

Fünf Jahre lang hat ein skurriler Rechtsstreit um einen angeblich flügellahmen Kakadu die Gerichte beschäftigt, jetzt gibt es ein Urteil. Der Vogel ist kerngesund. Die Klage wurde abgewiesen.

Ein Däne hatte den Banks-Rabenkakadu namens Seppi im Jahr 2007 von einem Kärntner Vogelzüchter um 12.000 Euro gekauft. Der Hahn sollte laut Angaben des neuen Besitzers aber unter chronischer Gicht leiden, deshalb schief fliegen und somit keinen Wert haben.

Vogel musste „vorfliegen“ - und scheiterte

Der Streit ging so weit, dass der Vogel seine Flugkünste in der Klagenfurter Messehalle vor der Presse vorzuführen hatte - und dabei prompt eine Bruchlandung hingelegt hatte und gegen die Wand gekracht war.

Der juristisch ausschlaggebende Flugversuch fand dann allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Sachverständige Ewald Köppel stellte damals klar: „Kakadus fliegen kaum, und wenn, dann passiert dies in schwingender Form und nicht geradeaus. Kakadus klettern in erster Linie.“

Klage abgewiesen: Seppi ist gesund

Nun gab es im fünf Jahre dauernden Gerichtsstreit ein Urteil, das da lautet: Der Vogel ist kerngesund. Klage abgewiesen. Der Kläger muss nun 40.000 Euro Prozesskosten zahlen.

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