Erster Prozess in KABEG-Spitzelaffäre

In der „Spitzelaffäre“ zwischen der Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) und der Ärztekammer hat es am Mittwoch einer erste Tagsatzung vor Gericht gegeben. KABEG-Vorstand Ines Manegold wird aussagen müssen, erschien am Mittwoch aber nicht vor Gericht.

Der frühere Ärztekammer-Präsident Othmar Haas hatte in einem Rundbrief erklärt, dass Manegold im Oktober 2010 eine Ärztebetriebsversammlung bespitzeln hatte lassen. Manegold wies dies entschieden von sich und klagte - auf Druck der Expertenkommission - die Ärztekammer und Haas auf Unterlassung und Widerruf. Die von der Kabeg angestrebten Vergleichsgespräche brachten offensichtlich keinen Erfolg, daher trafen einander die Streitparteien am Mittwoch erstmals vor Gericht.

KABEG: Ärztekammer verriet Internat

Ines Manegold erschien aber nicht persönlich, nur die Rechtsanwälte der KAGEB kamen zur ersten Tagsatzung. Sie erklärten, dass die Vergleichsgespräche kein Ergebnis gebracht hätten und daher die Klage auf Unterlassung und Widerruf aufrecht bleibe. Immerhin habe die Ärztekammer in ihrem Rundbrief betriebsinterne Angelegenheiten und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht, wurde argumentiert. Außerdem sei auch gedroht worden, weitere KABEG-Interna zu veröffentlichen, so die Anwälte.

Der Vertreter der Ärztekammer, Gernot Murko, widersprach. Die Ärztekammer habe keineswegs die Bekanntgabe weiterer Geheimnisse angekündigt, sondern handelte ausschließlich als Interessensvertretung der Ärzte. Anlass für die Klage der KABEG ist das Schreiben, in dem behauptet wird, dass Manegold in einem Gespräch mit einem Primararzt und dem ehemaligen kaufmännischen Leiter des Klinikums Klagenfurt zugegeben habe, dass ein Spitzel in die Ärztebetriebsversammlung eingeschleust worden war.

Manegold: Eigenmächtiges Handeln von Anwalt

Manegold behauptete aber, dass ein Anwalt der KABEG eigenmächtig gehandelt und ohne ihr Wissen einen seiner Mitarbeiter zur Betriebsversammlung geschickt hatte. Richterin Daniela Bliem muss in dem Zivilprozess jetzt klären, ob mit dem Schreiben tatsächlich ein Geheimhaltungsgesetz verletzt wurde, und ob es sich bei den veröffentlichten Fakten tatsächlich um schützenswerte Geschäftsgeheimnisse handelte.

Eine rechtswidrige Bespitzelung könne keinesfalls schützenswert sein, warf der Anwalt der Ärztekammer ein.

Manegold muss aussagen

Eines ist nach der ersten Verhandlung klar: Ines Manegold muss in nächster Zeit vor Gericht erscheinen und unter Wahrheitspflicht aussagen. Für die Ärztekammer wird nicht Präsident Josef Huber, sondern sein Vorgänger Othmar Haas aussagen. Unter seiner Präsidentschaft kam es zum Vorfall.

Insgesamt wird die Richterin auch sechs Zeugen laden. Darunter jenen Primararzt, der bei der Unterredung mit Manegold dabei war, den ehemalige kaufmännischen Direktor des Klinikums und die Pressesprechin der KABEG.

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