Causa Birnbacher: Vier Schuldsprüche

In der Causa Birnbacher gab es am Montag vier Schuldsprüche. Ex-ÖVP Obmann Josef Martinz wurde wegen Untreue zu 5,5 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der geständige Steuerberater Dietrich Birnbacher wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon bedingt.

Die Vorstände der Kärntner Landesholding (KLH), Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, wurden vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Manfred Herrnhofer zu drei bzw. zwei Jahren Gefängnis verurteilt (unbedingt). Sie legten sofort danach ihre Ämter zurück: KLH Vorstände zurückgetreten.

Josef Martinz, prozess

APA/Gert Eggenberger

Josef Martinz nach der Urteilsverkündung

Die Angeklagten wurden wegen Untreue im Zusammenhang mit der Zahlung eines Honorars in der Höhe von sechs Millionen Euro an Birnbacher für dessen Rolle im Verkauf der Hypo-Landesanteile an die BayernLB verurteilt. Der Richter sagte, es habe ein „Primat der Politik“ gegeben - mehr dazu: Richter: „Primat der Politik“.

5,7 Mio. Euro Schaden verursacht

Megymorez und Xander hätten ihre Befugnis wesentlich missbraucht und vorsätzlich Schaden zugefügt, hieß es. Sie hätten im Auftrag von Josef Martinz und Jörg Haider die sechs Millionen Honorar anerkannt und überwiesen. Abzüglich dem Wert des Honoraras von 300.000 Euro beträgt hier der Schaden 5,7 Mio. Euro. Reaktionen auf das Urteil: Reaktionen nach Untreue-Schuldsprüchen.

Birnbacher Prozess alle Angeklagten

ORF

Die Angeklagten mit ihren Anwälten zu Beginn des letzten Prozesstages. Links hinten: Josef Martinz, vorne links: Hans-Jörg Megymorez, hinten rechts: Dietrich Birnbacher, vorne rechts: Gert Xander.

Um den Anschein der Korrektheit zu wahren hätten sie sechs Gutachten bestellt, der Schaden hier: 48.000 Euro. Martinz und der „nicht mehr verfolgbare Dr. Jörg Haider“ hätten Megymorez und Xander zur Zahlung des Geldes an Birnbacher und damit zur Ausführung der Straftat bestimmt.

Urteile nicht rechtskräftig: OGH am Zug

Josef Martinz wurde wegen Untreue zu fünfeinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt, er sei Bestimmungstäter. Dietrich Birnbacher wurde als Beitragstäter bezeichnet. Er erhielt drei Jahre, zwei davon bedingt auf drei Jahre. Die Ansprüche der Privatbeteiligten wurden teilweise gegen Megymorez, Martinz und Birnbacher anerkannt. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig: Nach Schuldsprüchen: OGH am Zug

Links: