Birnbacher-Anwalt: Geständnis glaubwürdig

Als letzter der vier Verteidiger hat Birnbacher-Anwalt Richard Soyer das Wort ergriffen. Er wies die Anschuldigungen der anderen Verteidiger, Birnbachers Geständnis sei unglaubwürdig, zurück. „Es ist sogar sehr glaubwürdig“, betonte er.

Soyer stellte seine Ausführungen unter das Motto: „Crime does not pay - Verbrechen zahlt sich nicht aus, und das gilt für alle vier Angeklagten.“

Aus Loyalität zu Martinz mit Geständnis gezögert

Birnbacher habe bis zum Vorliegen des sogenannten „Schäfer-Gutachtens“ keinerlei Aussagen in der Causa gemacht, unterstrich Soyer. Erst danach habe er sich zur Aussage entschlossen. Birnbacher habe mit seinen Geständnissen deshalb so lange gezögert, „weil er Josef Martinz schon als kleinen Buben kennt und sich den Eltern verpflichtet fühlt.“ Daher habe er lange Loyalität gezeigt, doch irgendwann seien diese Grenzen überschritten worden.

Die vergangenen eineinhalb Monate in Kärnten seien auch für ihn sehr lehrreich gewesen, sagte Soyer. Es habe „Anfeindungen diffizilster Art gegen meinen Mandanten und meine Person gegeben“, die er so nicht gewöhnt sei und in dieser Form nicht erlebt habe. Es sei ihm und seinem Mandanten klar geworden, „gegen welche Mauern man da anläuft“.

Soyer: „Legion von Milderungsgründen“

Die Betrugsvorwürfe, die sowohl die Privatbeteiligtenvertreter als auch die anderen Verteidiger teilweise erhoben hatten, wies Soyer kategorisch zurück. Er warf dem Anwalt Bernhard Fink vor, nur „wenige Unterstellungen“ ausgelassen zu haben. Er sei es eigentlich nicht gewohnt, dass von Privatbeteiligten „Nebelbomben“ geworfen würden.

Abschließend betonte Soyer, dass natürlich die Höhe des Schadens ein Erschwerungsgrund für seinen Mandanten darstelle. Dagegen gebe es aber eine „Legion von Milderungsgründen“. So habe Birnbacher einen untadeligen Lebenswandel vorzuweisen, dazu gebe es den Passus der „lockenden Gelegenheit“, auch wenn dieser nicht besonders schwer wiege. Mildernd sei aber auch die teilweise Schadensgutmachung und das reumütige Geständnis. Auch die lange Verfahrensdauer sei eine „nicht unwesentliche Sache“, die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hätte schon viel früher die notwendigen Schritte ergreifen müssen.

Nicht zuletzt habe Birnbacher einen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet, er sei de facto ein „großer Kronzeuge“. Er sei daher überzeugt, dass das außerordentliche Milderungsrecht angewendet werden müsse, ebenso wie die „kleine Kronzeugenregelung“ nach Paragraf 41a, der üblicherweise immer nur in Suchtgiftverfahren angewendet werde. Die Causa strahle „weit in die Landesregierung“ hinein, so sei Landesrat Harald Dobernig (FPK) massiv belastet worden.

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