Untreue Prozess: Schuldsprüche gefordert

Staatsanwalt Andreas Höbl hat am Montag im Hypo-Untreue-Prozess am Landesgericht Klagenfurt vier Schuldsprüche gefordert. Das Geständnis von Dietrich Birnbacher sei für ihn kein Grund für ein milderes Urteil. Nach ihm kamen die Verteidiger an die Reihe.

Das Verfahren habe laut Staatsanwalt gezeigt, dass die Beratungsleistung Birnbachers nicht notwendig gewesen sei. Bei der Strafbemessung sah Höbl keinen Anlass, zwischen den einzelnen Angeklagten zu unterscheiden, das Geständnis Birnbachers sei kein Grund für ein milderes Urteil - mehr dazu Birnbacher-Prozess: Beweisverfahren geschlossen.

„Kein komplizierter Fall von Untreue“

Die Einschaltung Birnbachers wurde laut Höbl „für andere Zwecke in Anspruch genommen“, nämlich um Zahlungsflüsse von der Landesholding korrekt erscheinen zu lassen. Für ihn ist es auch nicht „ein komplizierter Fall von Untreue“, sondern eine „Primitivverletzung“.

Das Geständnis Birnbachers wertete er als „nicht reumütig“, sondern es sei nur aufgrund der drückenden Beweislage erfolgt. Außerdem wäre die Untreue ohne seine Mithilfe gar nicht möglich gewesen, so Höbl. Birnbacher habe sich schuldig bekannt, weil „völlig klar“ gewesen sei, dass das Honorar von sechs Millionen Euro zu hoch gewesen sei, sagte der Staatsanwalt. Martinz habe Geld für die Partei lukrieren wollen, aber sicher nicht für sein Privatvermögen.

„Holding hat Birnbacher nicht gebraucht“

Zur Rolle von Megymorez meinte Höbl, die Kärntner Landesholding habe die Leistung Birnbachers gar nicht gebraucht, da sie den Kaufvertrag selbst habe prüfen lassen. Wesentlich erschien ihm in diesem Zusammenhang ein Gutachten, in dem feststellt wurde, dass die Beiziehung Birnbacher lediglich fürs „subjektive Wohlbefinden“ jedoch nicht objektiv notwendig gewesen sei.

Die Angeklagten

Angeklagt im Untreue-Prozess sind Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz, Steuerberater Dietrich Birnbacher und die Vorstände der Kärntner Landesholding (KLH), Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander.

Dass man sich als Vorstand der KLH auch richtig verhalten hätte können, habe das Verhalten des damaligen Vorstand des KLH, Reinhard Zechner, gezeigt. Dieser sei zurückgetreten, als er von den Verkaufverhandlungen, in die er nicht eingebunden gewesen sei, erfahren habe.

Unbescholtenheit „mildernd“

Als mildernd könne man die Unbescholtenheit aller vier Angeklagten werten, bei Martinz und den Vorständen sei auch nicht persönliche Bereicherung beabsichtigt gewesen. Als erschwerend nannte Höbl vor allem die hohe Schadenssumme, bei Birnbacher die Bereicherung.

Der Privatbeteiligtenvertreter der Kärntner Landesholding, Bernhard Fink, sah in der Geheimvereinbarung zwischen Martinz und Haider mit Birnbacher auch eine „arglistige Täuschung“, die zum Schaden von sechs Millionen Euro geführt habe.

Seiner Ansicht nach wäre dies auch in Richtung Betrug zu überprüfen. Er forderte von Martinz und Birnbacher vollen Schadenersatz samt Zinsen. Gunter Huainigg, der für das Land Kärnten den Privatbeteiligtenanspruch gegen die Vorstände der Landesholding vertrat, forderte das Gleiche, nur eben von Megymorez und Xander.

Plädoyer Martin Nemec (Megymorez)

Als erster Verteidiger war der Anwalt von Megymorez, Martin Nemec, mit seinem Plädoyer an der Reihe, der einen Freispruch forderte. Er zeigte sich vom Vortrag des Anklägers „erschüttert“, weil dieser nicht objektiv gewesen sei - mehr dazu Verteidiger von Megymorez „erschüttert“

Plädoyer Gernot Murko (Xander)

Als zweiter Verteidiger hat Gernot Murko, Verteidiger von Landesholding-Vorstand Gert Xander, sein Plädoyer vorgetragen. Er attackierte Birnbacher, bezeichnete das Gutachten, auf das sich die Anklage stützt, als „fehlerhaft“ und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten - mehr dazu Xanders Anwalt attackierte Birnbacher

Plädoyer Alexander Todor-Kostic (Martinz)

Der Verkauf der Kärntner Hypo an die BayernLB sei ein „Jahrhundertdeal“ für das Land gewesen. Wie sein Mandant während seiner Aussagen strich auch der Verteidiger von Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz, Alexander Todor-Kostic, die Verdienste des Angeklagten für Kärnten hervor - mehr dazu Martinz-Verteidigung: Jahrhundertdeal

Plädoyer Richard Soyer (Birnbacher)

Als letzter der vier Verteidiger hat Birnbacher-Anwalt Richard Soyer das Wort ergriffen. Er wies die Anschuldigungen der anderen Verteidiger, Birnbachers Geständnis sei unglaubwürdig, zurück. „Es ist sogar sehr glaubwürdig“, betonte er - mehr dazu Birnbacher-Anwalt: Geständnis glaubwürdig

Schlusswort Martinz: Bin Sündenbock

Nach den Plädoyers nutzte Josef Martinz sein Schlusswort dazu, noch einmal darzulegen, worum es beim Hypo-Verkauf gegangen sei. Er sei als Politiker aber quasi „der ideale Sündenbock“. Ohne ihn hätte es dieses gute Geschäft für Kärnten „nie gegeben“ - mehr dazu Ausführliches Schlusswort von Martinz

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